Wahl und Thronbesteigung Adrian's YI.
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oder K. Franz unangenehm gewesen wäre. Er versicherte aber
ersterem, wie erfreut er sei, nicht durch seine Bitten gewählt
worden zu sein, um der Reinheit und Aufrichtigkeit
willen, die in solchen Fällen göttliche und menschliche Rechte
verlangten. Er sei aber dem Kaiser dafür ebenso oder noch mehr
verbunden, als wenn er das Papsttlmm durch seine Vermittlung
und seine Bitten erlangt hätte. 1 Für den Cardinal von Medici
wurde eine Bulle ausgefertigt, dass er 10,000 Du ca teil auf das
Erzbisthum Toledo beziehen könne; 2 sonst aber am 1. Mai in
der Kathedrale von Saragossa neue Regeln der apostolischen
Kanzlei verkündet, durch welche alle Reservationen und Exspectativen
auf Kirchenpfründen zurückgenommen wurden. Sie
sollten künftig nur sub anulo, d. h. mit dem Siegel des Papstes
selbst versehen und somit imter der besonderen Zustimmung
desselben geschehen. Die Verordnung war geeignet, ungeheures
Aufsehen zu machen. Sie war ein tiefer Schnitt in
das Fleisch derer, welche bisher durch Geld und sonstige
unerlaubte Mittel sich Exspectanzen verschafft hatten; der An
fang zur Beseitigung eines Uebelstandes, welcher die besten
und tüchtigsten Männer von den Kirchenämtern ausschloss und
diese der Habsucht, dem Ehrgeize und der Intrigue oröffnete.
Die Massregel war aber zugleich ein sprechender Beweis, dass
der Papst auch vor seiner Krönung die Regierung der Kirche
angetreten habe, ungeachtet das Cardinaiscollegium sich gegen
diese Anschauung erklärt hatte. Allein der einen curialistischen
Anschauung stand die andere gegenüber, welche sich auf eine
Entscheidung P. Clemens V. vom J. 1306 bezog. Und da der
Grundsatz galt, dass dem Papste kein Gesetz auferlegt werden
könne, indem er alles von Rechtswegen vermöge, 3 war, wo
noch dazu ein Präcedenz vorhanden war, in Betreff der Gültigkeit
dieser Massnahme vollends kein Zweifel. Adrian setzte
1 Je suis toutesfois bien joyeux non estre parvenu a l’eleetion par vos
prieres pour la purete et sincerite que les droits divins et humains requierent
en semblables affaires. Je vous en s$ay neantmoins aussi bien
gre ou meilleur que si par vostre moyen et prieres vous le m’eussiez impetre.
(Korrespondenz I. n. 33. 3. Mai 1522.
2 Gach. p. 75.
8 J^apae lex imponi non potest, cum omnia jure possit. Itin. c. 9 t