Heber ein Capitel aus Aristoteles' Politik.
11
lären Ton dieser Schriftengattung annimmt.’ Alles schön und
beredt, überhebt uns aber nicht der Frage, wie richtig und
verlässlich es sei. Oder muss nicht diese graciöse Demuth,
diese Bitte, ihm doch wenigstens Eine Eintheilung hingehen
zu lassen, muss sie nicht gar verwunderlich erscheinen bei
dieser Eintheilung der Güter, die, vielleicht mit Ausnahme des
zusammenfassenden Terminus ta sy.TÖc, dem Aristoteles gar
nicht eigenthümlich ist, die er sonst wiederholt, z. B. Nikom.
Ethik 1, 8. 1098 b 12 vsvqrqpivwv 075 twv dyaOwv rpiyr\ y.ai twv
[j.sv £x.t'o? twv 8! xcepi 4''- , X.'b v VMl , Rhetor. 1, 5.
1360 b 25 und oft beiläufig, ohne jedes rechtfertigende oder
beschönigende Wort als etwas bekanntes und völlig sicheres
hinstellt? Weder hier also in der Politik will dieses Bitten
am Platze sein, noch kann es aus dem Dialog entnommen
sein, denn irre ich nicht, so ist Zusammenhang und Fortschritt
dieser: 'da wir der Meinung sind, dass manches auch in den
exoterischen Reden über das beste Leben Vorkommende gut
sei, so dürfen wir uns darauf berufen, denn in der That gegen
die Annahme wenigstens, die eben in den exoterischen Reden
des weiteren ausgeführt und begründet war und hier nicht
noch einmal vollständig dargelegt werden soll, gegen die Annahme
wenigstens wird Niemand Einspruch erheben, dass es
drei Arten von Gütern gebe und dass an jeglicher Art Antheil
haben müsse, wer glückselig genannt werden solle.’ Der Nachdruck
liegt, wie man sieht und wie man trotz dem ankündigenden
Ttrpoc; v£ [Rav Stafpsaiv aus der weiteren Fassung w? ou
-p'.wv oügwv p.cptowv erkennt', gar nicht auf der Eintheilung und
deren Berechtigung, sondern darauf, dass, da es diese drei
Arten von Gütern gibt, keine derselben dem suScajj.wv gänzlich
fehlen dürfe. Und dieser Gedanke musste von Rechtswegen,
und war es aller Wahrscheinlichkeit nach in den exoterischen
Reden, auf die ja der grösseren Vollständigkeit wegen verwiesen
wird, für alle drei Arten der Güter durchgeführt und
nachgewiesen werden, dass weder der von allen geistigen
Gütern entblösste, noch der körperlich gänzlich verwahrloste,
noch endlich der aller äusseren Güter völlig' baare
1 Man kann Plato Politeia 5, 457 d vergleichen: oux o't|j.ai 7ü£pf ye tou w<psa([j.o’j
ct|j.tpK7(3r)Tero0at av, öc oo [RyiaTov äyaOov y.tX.