Entstehung der Formel: salva sedis apostolicae auctoritate.
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Es ist klar, dass einem solchen Charakter von Privilegien
die Widerruflichkeit gerade entgegengesetzt ist. Aus der Zeit
des Papstes Honorius II. ist uns aber in einem Privilegium
selbst der positive Beweis überliefert, dass die Widerruflichkeit
der Privilegien damals noch keineswegs anerkannt war.
Bei Gelegenheit eines Streites mit Pisa war die Frage
zu beantworten, ob Papst Calixt II. berechtigt gewesen sei,
den Bischöfen von Pisa das von Urban II. und Gelasius II.
verliehene und von ihm selbst bestätigte Metropolitanrecht über
Corsica wieder abzunehmen. Ein zur Prüfung der Frage vom
Papste Honorius einberufen er Bath von mehr als 20 Erzbischöfen
und Bischöfen und mehreren Aebten erklärte sich dagegen,
einige Bischöfe träten diesem Votum schriftlich bei; sämmtliche
Cardinäle bis auf einen Diacon sprachen ihr Urtheil in
gleichem Sinne und die Grossen der Stadt Rom stimmten bei.
Am entschiedensten lautete der Spruch der Cardinäle: ,Der
Kirche von Pisa durfte die ihr verliehene und bestätigte Würde
ohne offenbares Verschulden und ohne Urtheilsspruch nicht
entzogen werden, 1 es müssen ihr daher ihre Rechte restituirt
und die Privilegien der römischen Päpste unverbrüchlich bewahrt
werden'. 2
Die Cardinäle legten ihrer Entscheidung den Rechtssatz
zu Grunde, dass Privilegien anders als durch Verwirkung nicht
verloren gehen. 3 Koch dazu handelte es sich in diesem Falle
um ein Recht, das den Bischöfen von Pisa nicht von Dritten
Zuwachs zu erkennen. Beispiele dieser Art. sind die Privilegien Gregor’s VII.
Bull. Rom. II., 78, 93, 95; Urbans II. Bull. Rom. II., 130, 139, 170 (Nr. 36);
Paschal II. Sickel. Mon. graph., 3, p. 37, Urkundenbuch von Holland,
Nr 97; Gelasius II. Bull. Rom. II., 289; Calixt. II. ebda 301, 341. Als aber
die Zuerkennung besonderer Rechte und Prärogativen immer häufiger
wurde, setzte man dieselben vor das Decret. Schon unter Innocenz II.
wird dies zur Regel; sie wurden mit dem Stamm des Privilegs, mit der
Bestätigung, zusammengeschmolzen. Dadurch gerieth natürlich die ursprüngliche
Bedeutung von Privilegium stets mehr in Vergessenheit; die .confirmatio
1 verwandelte sich thatsächlich in eine ,privata lex 1 .
1 Die Bischöfe hatten die Kirche von Pisa als ,absque iudiciario proprio
ordine spoliatam* bezeichnet.
- Privilegium Honorius II. für den Erzbischof Roger von Pisa, Bull.
Rom. II., p. 357—360 (J. 5242).
3 Epistola Simplicii papae 14 a. 482: ,Nam privilegium meretur amittere,
qui permissa sibi abutitur potestate 1 . Thiel, Epist. genuin, p. 201.