Entstellung der Formel: salva sediß apostolicae auctoritate.
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a. 1159 den päpstlichen Stuhl bestieg. (Maassen in der angeführten
Schrift S. 455). Dieser war aber schon am 23. Oct.
1150 Cardinaldiacon. 1 Hat er nun bereits zu Bologna eine
Stelle des Decretum Gr rat i an i emendirt, so ist es wahrscheinlich,
dass dieses vor 1150 verfasst war, da dem Rolandus in
Bearbeitung- desselben auch schon Paucapalea vorausgieng. 2
2. In dem besagten Stroma Rolandi findet sich wiederholt
als Beispiel der Bischof von Modena angeführt. 3 Das
Bisthum Modena war aber im J. 1148 von Eugen III. aufgehoben
1 und erst in den Jahren 1155—1157 wieder hergestellt
worden. 5 Es dünkt mir im hohen Grade unwahrscheinlich, dass
Roland zu dieser Zeit 1148—1155 das Bisthum Modena zum
Mittelpunkte eines Rechtsfalles gemacht haben sollte, ohne dessen
Unterdrückung irgend wie zu erwähnen; dass er aber erst nach
1155, als er bereits Kanzler war, 6 die Stelle geschrieben habe,
ist nicht minder unwahrscheinlich.
Es fehlt aber 3. auch nicht an Zeugnissen, welche die
Abfassung des Decretum Gratiani geradezu in eine viel frühere
Zeit verlegen. So sagt die Chronik des Robertus de Monte, 7
eines Zeitgenossen Gratian’s 8 zum J. 1130: ,Gratianus episcopus
Clusinus coadunavitdecreta*etc. Das Chronicon Urspergense 6
berichtet hei der allgemeinen Uebersicht der Regierung K.
Lothar’s II. (1125—1138): ,Huius temporibus magister Gratianus
canones et decreta, quae variis libris erant dispersa in unum
1 Kunstmann, zur Geschichte des Gratianischen Decrets, Arch. f. kath.
K. R. Bd X., S. 338.
2 In der Summa magistri Rolandi sind die Rationes Paucapaleae citirt
(Maassen, Paucap. S. 452); es ist nicht gut anzunehmen, dass der Verfasser,
wenn er bereits Cardinal war, nur Magister genannt wurde.
3 Schulte, Zur Geschichte der Literatur. 1. Beitrag, S. 19. Nr. 3.
4 Savioli, Ann. Bologn. I. App. p. 216; Tirabosehi, Storia di Nonant.
I. P. I. p. 119. (J. Nr. 6450; vgl. 6474, 6479).
5 Urkunde vom 26. Juli 1155 hei Tirabosehi, Mem. Moden. III. Cod. dipl.
p. 30. Hier erscheint zum ersten Male wieder ein Henricns episcopus
Mutinensis; derselbe wurde aber erst am 18. März 1157 consecrirt. Sarti,
de Claris etc. V. I. P. II. p. 170.
6 Als solcher erscheint er zum ersten Male in einer Bulle Eugens in. vom
16. Mai 1153 (J. 6722) bei Ugli. It. sacr. IV, 363.
7 Ed. Betlimann. Mon. Germ. Ss. VIII., p. 490.
3 Mon. Germ. 1. c. p. 293.
9 Siehe Savigny, G e3C hielite des römischen Rechtes im M. A. IV. S 10, 11.