Entstehung der Formel: salva sedis apostolicae auctoritate.
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Am einfachsten geschieht dies wohl dadurch, dass ich angebe,
welche Privilegien aus den Jaffe’schen Regestennummern mir
unbekannt geblieben sind.
Es sind erstens die bei Jaffe selbst als Fragmente oder
blos dem Inhalte nach überliefert (mit *) bezeichneten, zweitens
die ungedruckten Stücke 1 (meist: „ex schedis Pertzii“).
Eine nicht unbedeutende Menge von Privilegien, ich
zähle 200 2 , entfällt ausserdem für den vorliegenden Zweck
dadurch, dass sie unvollständig gedruckt sind, indem die
Schlussformel entweder ganz weggelassen oder nur durch die
Eingangsworte angedeutet ist.
Endlich kenne ich mehrere (74) Nummern, — so fast alle,
die Jaffe blos aus Brequigny, table chronologique citirt, und jene,
die er einzig aus dem BulJarium Cluniacense 3 anführt, sowie
etliche andere aus selteneren, französischen Werken — nur durch
die Ausgabe Migne’s: Patrologiae Cursus completus, Series
secunda. T. 148, 151, 163, 166, 179, 180, 188. Hier finden sich
auch viele Bullen, die in den andern Sammlungen, z. B. Hugo,
Annales Ordinis Praemonstratensis oder Mittarelli, Annales
Camaldulenses, ohne die volle Schlussformel gedruckt sind,
vollständig. Allein bei der Uncorrectheit der genannten Ausgabe,
die keine Gewähr giebt, dass die Ergänzungen original sind 1 ,
1 Es sind deren im ganzen 27 Nummern ; davon sind aber seither zwei:
J. 6382 u. 6665 im Wirtembergisclien Urkundenbuch, Bd. II., Stuttgart
1858, p. 46 u. 67 ; J. 5238 in Opere di Franc. Liverani, Maeerata 1859,
Vol. 4. p. 219 (Nr. 98); J. 4463 a in Sickel, Monumenta graphica. Lief. 5,
p. 76 und J. 6123 in Stumpf, Acta Moguntina Nr. 26 gedruckt. Von
zweien: J. 4620 u. 6836 las ich die Abschriften (Nr. 64 u. 142) im
Steiermärkischen Landesarchive zu Graz.
- Die grössere Zahl, 112, kommt davon auf die Privilegien seit Cölestin
II.
3 Ich konnte dieses Buch (ed. Petras Simon, Lugduni 1680) weder auf den
Bibliotheken von Wien, Innsbruck und Graz, noch auf den Hofbibliotheken
zu Berlin und München finden.
4 Es fehlt in der Ausgabe selbst jede Andeutung, woher die betreffenden
Vervollständigungen der Schlussformel genommen seien; vielmehr finden
sich Beispiele, die offen darthun, dass dieselben einfach auf Verweisungen
hin durch Combination vorgenommen sind. So ist in das Privileg Innocenz
II. vom 2. Jan. 1136, T. 179 Innoc. II. Nr. 215 (J. 5532) die Stelle:
Nullus ergo hominum etc. bis profutura aufgenommen, obwohl sie im