Uel)er die Bruchstücke eines fränkischen Gesprächbüchleins.
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Psalm. 55, 10. wilk Lacomblet III. n. 207. 257. 281. 434. 695,
ebenso ripuariscli (kölnisch) wilich, wilch: Marienlied. 18, 4.
52, 23. Annolied 45, 12. Lacomblet II. n. 542. III. n. 180. 220.
21. Die Antwort gibt einiges zu erwägen.
Die Handschrift hat E guas mer ingene Francia . ! . in
Francia fui.
Grimm deutete gene = jenemo und übersetzte in jenemo
Franchono lande, was die wunderliche Ausdrucksweise: ich
war in jenem Franken, Baiern, Sachsen u. s. w. als zulässig
voraussetzt. Ich nehme ingene für die Präposition ingen. Der
Satz lautete genau lateinisch also: fui e regione Franciae d. i.
ich war Francien grade gegenüber, ich war an der Grenze
Franciens.
Welches Land kann im 9. Jahrhundert unter Francia
verstanden werden ? Zunächst das ganze Frankenreich mit Ausschluss
Italiens. Diese weite Bedeutung ist jedoch hier, wo
Franken miteinander sprechen, nicht zulässig. Es muss also
ein Theil gemeint sein; nach dem Zusammenhänge, wonach
ein deutscher Franke einen romanischen Franken fragt, woher
er kam, kann das nur Neustrien sein, welches auch in merwingischer
wie in karlingischer Zeit im besondern unter
Francia verstanden ward: Waitz d. Verfassungsgeschichte II' 2 ,
112 Note. III, 299. Dümmler Geschichte des ostfränk. Reichs
II, 624. Anm. 7.
Wenn die Zeilen 22. 23. in innerer Folge zu jener Frage
woher? stünden, so müsste wie W. Grimm auch annahm, dieses
Francien dem deutschredenden Landgebiete so nahe sein, dass
man vom Mittagessen bis Abend dahin gelangen konnte. Nahm
man nun auch im ganzen Mittelalter das Mittagsmahl sehr früh
ein (Meine deutschen Frauen im Mittelalter S. 386), so liegt
doch kein deutscher niederfränkischer Theil für zu Ross oder
Fuss Reisende so nahe, dass er in diesen wenigen Stunden zu
erreichen wäre. Deshalb verbinde ich 22. 23 nicht mit 21,
sondern mit 19.
23. Die Handschrift lässt hier das Pronomen ec fort,
ebenso 32. 61. 76. 95. 105. Da solches im 9. Jahrh. auch sonst
noch geschieht, Grimm Gram. IV. 210—12, so halte ich die
Ergänzung nicht für durchaus nöthig.
Siizb. der pliil.-liist. CI. LXXI. Bd. IV. Hft.
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