Die Wohnsitze der Kelten auf der pyrenäisehen Halbinsel.
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herrn möglich machte, bis in die Nähe von Sagunt vorzudringen.
Diese Völkerschaften mussten freilich klein sein, aber es hatte
doch wohl jede ihre Stadt und nicht bloss einen oder ein Paar
Thürme. Allerdings waren solche Thürme in Iiispanien seinhäufig
13 und hin und wieder mag die Anlage eines Thurmes
zur Entstehung einer Stadt die Veranlassung gegeben haben,
wie dies ja auch in Deutschland bisweilen der Fall war.
Dessenungeachtet muss die Zahl der Städte mindestens der der
Völkerschaften gleichkommen und wenn z. B. nach dem Kampfe,
welchen Indibilis von Neuem gegen die Römer angeregt hatte,
dreissig Völker Geissein stellten 1J , so sind hier auch mindestens
dreissig Städte anzunehmen; ebenso sind mit den fünfzig
Städten, welche sich der jüngere Scipio nach mehreren
glücklichen Gefechten unterwarf lä , wohl eben so viele Völkerschaften
gemeint, die wir, obschon Livius stets von Populi
spricht 16 , vielleicht richtiger als Gentilitates bezeichnen
würden. Die gleiche Bedeutung solcher Völkerschaften und
der Städte wird auch durch Aeusserungen des Plinius 17 und
durch den Umstand bestätigt, dass eine nicht geringe Anzahl
hispanischer Städte mit Gentilnamen bezeichnet werden, z. B.
"Arucci, Zoelae u. s. w.
2. Livius.
Es ist im Vorhergehenden schon öfters auf Livius hingewiesen
worden. Derselbe hat so manche seiner Nachrichten aus
Polybius geschöpft, doch sind ihm auch andere Quellen, insbesondere
städtische Annalen und Senatsacten zu Gebote gestanden
,s . Er bezeichnet im Allgemeinen das Gebiet der
Keltiberer als zwischen den beiden Meeren belegen 19 , womit
er dasselbe wohl als ein Binnenland angesehen wissen will,
13 Liv., XXII. 19. §. 6.
i‘ Liv., XXIX. 3. §. 5.
w Liv., XXXV. 1. §.3.
is Liv., 1. o.
» Plin., H. N. III. 3. §. 26. §. 27.
18 Vergl. über diesen Gegenstand: II. Nissen, Kritische Untersuchungen
über die Quellen der vierten und fünften Decade des Livius. Berlin. 1863.
18 Liv. XXXVIII. 1. §. 4.