Des Beatus Rlienänus literariselie Thätigkeit.
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Die Yellejus-Edition.
Am kürzesten kann ich mich bei Vellejus fassen, da
über ihn vorzügliche Erläuterungsschriften vorliegen 1 und über
die Textgeschickte — wie selten irgendwo — Klarheit verbreitet
ist. Es steht fest, dass Rhenanus nicht bloss der erste
Herausgeber sondern auch der Entdecker dieses werthvollen
Schriftstellers ist. Er fand den argzerrissenen, manken Codex
um 1515 im Kloster Murbach (in einem Thale der Vogesen in
Obereisass) und liess ihn durch einen Freund abschreiben.
Um 1516 durfte Bonifaz Amerbach im Zimmer des Rhenanus
sich von dieser Abschrift eine Copie fertigen, befreundete Gelehrte,
wie Spalatinus erfuhren von der beglückenden Auffindung
der Geschichte des Vellejus, der Letztere bat um eine
Abschrift davon für seines Churfürsten Bibliothek. Doch trotz
des allgemeinen Interesses konnte sich Rhenanus zur Herausgabe
nicht entschliessen, zu desperat erschien ihm der Zustand
seines Codex. Fehlte es ja hier an Anfang und Ende, aber
durchaus nicht an den sinnlosesten, geradezu ,perplexen' Lesarten.
Rhenanus hatte desslialb den Plan auf einen besseren
Codex zu warten, als er hörte, dass Georg Merula einen solchen
zu Mailand gefunden, wollte er sogar nach Italien reisen, doch
kam es nicht dazu. Dem Drängen der Wissbegierigen nachgebend
— und da auch Merula den Vellejus nicht edirte, entschloss
sich Rhenanus denn doch zur Herausgabe der Murbacher
Abschrift. Was den Murbacher Codex betrifft, so mag
hier bemerkt sein, dass er in Minuskel geschrieben und keinesfalls
jünger, als das zehnte Jahrhundert war. ,Der Text aber
ist durch die Hände eines Schreibers gegangen, der nicht nur
höchst nachlässig war, sondern stumpf an Geist und mit Unsinn
zufrieden.' ,Diese Verwilderung' 2 war denn auch ,mit
leiser Hand fciclit zu zähmen und vielen der einleuchtendsten
1 Vor Allem Fechter die Amerbach’sche Abschrift des Vellejus Paterculus
und ihr Verhältniss zum Murbacher Codex und zur Editio princeps
t Basel 1844.
2 Vgl. den Brief des Rhenanus bei Hechel Manipulus, der übrigens unrichtig
datirt ist. Statt pridie diui Gregorii 1520 muss es heissen 1521 cf.
Fechter 1. c. 42 f.
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