lieber eine griechische Inschrift aus Erythrae.
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die des Schreibers und des Dikastagogen; auch mögen die
ersteren kunstreicher gearbeitet gewesen sein. 1
Die Speisung im Prytaneion war bekanntlich ein
Vorrecht jener Behörden, welche zur fortwährenden Präsenz
verpflichtet waren, um den Staat keinen Augenblick ohne
Aufsicht zu lassen; -dazu gehörten der aus dem Rathe zu
diesem Zwecke gewählte Ausschuss (Prytanen) und die Würdenträger,
welche durch ihre Würde aswiToi waren d. h. Anspruch
auf die öffentliche Speisung hatten. Bisweilen nahmen
an ihren Mahlzeiten auch fremde Gesandte und verdiente
Bürger als geladene Gäste des Staates Antheil. 2 Solche waren
nun auch in unserem Falle die Mitglieder des fremden Gerichtshofes.
Man erkannte in der Beiziehung zu einem derartigen
officiellen Diner — um einen analogen zeitüblichen
Ausdruck zu gebrauchen — eine grosse Ehre, welche von
Rath und Volk durch Beschluss erwiesen wurde. Keineswegs
ist aber die Speisung im Prytaneion so aufzufassen, dass sie
öfter als einmal, etwa durch die ganze Zeit des Aufenthaltes
der fremden Richter, stattgefunden hätte; denn sie werden erst
zum Schlüsse ihres Aufenthaltes, nachdem sie ihre Aufgabe
gelöst hatten, mit dieser Auszeichnung bedacht. — Im Vorbeigehen
sei noch bemerkt, dass das Prytaneion von Mytilene
neben dem Theater als das bedeutendste und wichtigste Gebäude
der Stadt gerühmt wird. 3
Die specielle den beiden Richtern allein zuerkannte Auszeichnung
ist in unserem Falle nicht die Errichtung von Statuen
, wie anderweit geschah, sondern die Ertheilung der
Proxenie und des Bürgerrechtes. Das letztere umfasste,
wenigstens in Athen, eine Reihe von Befugnissen, welche schon
1 Vgl. über das Gewicht der Votivkränze im Parthenon und anderer Beispiele
Böckh Staatshaushalt I 28, 265.
2 K. Fr. Hermann Gr. Staatsalterth. I 281.
3 Athen. X p. 425 A.
Ob übrigens das Gebäude in jener Form, in der es so sehr gerühmt
wird, schon damals bestand, als unsere Stele errichtet wurde, ist darum
zweifelhaft, weil nach Strabo p. ' 617 der Staatsmann Theophanes
von Mytilene, Freund und Parteigänger des Pompeius, es war, welcher
theils mit Hilfe des letzteren, theils aus eigenen Mitteln seine Vaterstadt
verschönerte.