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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

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Kenner.

der  Auslagen,  welche  den  Mitgliedern  des  fremden  Gerichtshofes ­
  die  Reise  und  der  Aufenthalt  in  der  fremden  Stadt
verursacht  haben,  wo  sie  ja  ihrem  Stande  und  dem  Ansehen
der  entsendenden  Gemeinde  gemäss  leben  mussten.  Denn  wenn
es  gleich  wahrscheinlich  ist,  dass  die  ansuchende  Gemeinde  die
Reisekosten  trug  und  den  fremden  Gerichtshof  auf  Staatskosten
beherbergte  und  verpflegte,  so  mochten  dessen  Mitglieder  doch
ausserdem  für  sich  Auslagen  haben,  welche  sie  nicht  wol  den
Gastfreunden  aufbürden  konnten,  abgesehen  von  manchem
Nachtheil,  der  ihnen  durch  die  Abwesenheit  von  der  Heimath
entstand.  Dies  ist  wol  auch  die  Ursache,  dass  unter  den  allgemeinen ­
  Motiven  der  Anträge  der  Aufenthalt  in  der  Fremde
(irapereiSajRa,  Z.  26)  ausdrücklich  hervorgelioben  wird.  Auch
der  Umstand  spricht  für  diese  Bedeutung  der  goldenen  Kränze,
dass  in  anderen  ähnlichen  Fällen  für  Richter  und  Schreiber
ausser  den  Kränzen  noch  Standbilder  (Portraitstatuen)  bewilligt
wurden  und  zwar  den  Richtern  von  Erz,  den  Schreibern  nur
gemalte, 1  welch’  letztere  wahrscheinlich  in  den  Hallen  öffentlicher ­
  Gebäude  oder  sonst  an  geeigneten  Plätzen  angebracht
wurden.  Da  nun  in  diesen  Fällen  die  Statue  den  Ehrensold
der  auszuzeichnenden  Persönlichkeiten  darstellt,  erhalten  die
Kränze  weit  mehr  die  Geltung  eines  materiellen  Aequivalentes
für  die  aufgewendeten  Mühen  und  Kosten.  Das  Gewicht  und
den  stofflichen  Werth  solcher  Kränze,  wie  sie  in  unserer  Inschrift ­
  genannt  werden,  auch  nur  vermuthungsweise  anzugeben,
dazu  fehlt  es  an  allem  Anhalt;  wir  kennen  weder  die  Zahl,
noch  den  Umfang  der  Processe,  noch  die  Schwierigkeiten,  noch
die  Länge  des  Aufenthaltes,  die  sie  verursachten,  lauter  Dinge,
die  sicher  bei  der  Bestimmung  des  Gewichtes  von  Einfluss
waren.  Es  sei  nur  nebenher  bemerkt,  dass  aus  einem  ähnlichen ­
  Anlasse  die  Gemeinde  von  Kalymna  den  Jasiern  und
zwar  sowol  dem  Volke,  als  auch  den  Richtern,  welche  sie  gesendet ­
  hatten,  goldene  Kränze  zu  je  5  Minen  widmeten  (C.  I.
Gr.  II.  459,  Nr.  2671).  Ob  das  Gewicht  auch  in  unserem  Falle
angenommen  werden  dürfe,  muss  dahin  gestellt  bleiben;  nur  im
Allgemeinen  lässt  sich  wie  bemerkt  voraussetzen,  dass  die
Kränze  der  Richter  beträchtlich  schwerer  gewesen  seien,  als

i  C.  I.  Gr.  IT.  p.  1063,  er  2349  b.  p.  1128,  3568  f.
            
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