Ueber eine griechische Inschrift ans Erythrae.
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mit dem Worte Sachverständiger* oder, um einigermassen
der Bedeutung des griechischen Wortes treu zu bleiben, mit
dem Ausdruck ,Einführer oder Agent der Richter* bezeichnet
werden können. Er musste nicht blos Geschäftskenntniss,
sondern im Allgemeinen praktische Erfahrungen haben, sich
unverdrossen der Bemühung unterziehen, von dem Thatsächlichen
aus eigener Anschauung Kenntniss zu erlangen, und
nebenbei eine Vertrauensperson sein. Um so auffallender
ist es, dass man in anderen analogen Inschriften diesen
Mann nicht genannt findet; möglicher Weise liegt der Grund
darin, dass er nur in seltenen Fällen von der aushelfenden
Gemeinde dem von ihr entsendeten Gerichtshöfe beigegeben,
vielmehr von der bittenden Gemeinde gestellt wurde, in welchem
Falle er dann nicht in den bezüglichen Volksbeschlüssen
genannt werden konnte, da sich diese ja nur mit dem fremden
Gerichtshöfe beschäftigten — oder, was vielleicht noch öfter
der Fall war, dass man seine Dienste in die Thätigkeit der
Richter einbezog und einer speciellen Auszeichnung nicht
würdigte; wieder in anderen Fällen mag ein ypapp.aTSÜc seine
Functionen verrichtet haben, ohne den besonderen Titel Dikastagog
zu führen.
Die Auszeichnungen, welche beantragt und beschlossen
werden, sind zweifacher Art, solche, die allen Mitgliedern des
Gerichtshofes und solche, die nur den Richtern zuerkannt
wurden. Die erstem sind Belobungsdecrete, Ertheilung von
Kränzen und Speisung im Prytaneion. Auch in diesen gemeinsamen
Auszeichnungen werden verschiedene Abstufungen
anzunehmen sein. Die Belobungen der Richter waren gewiss
mit andern, ehrenvolleren Ausdrücken abgefasst, als jene
des Schreibers und des Dikastagogen. 1 Ebenso werden die
goldenen Kränze sowol durch das Gewicht, als auch in der
äusseren Form nach dem Grade der geleisteten Dienste verschieden
gewesen sein. Sie sind als ein in zarter Weise dargereichtes
Honorar zu betrachten, vielleicht auch als Ersatz
1 Es lässt sich aus der Analogie schliessen, welche in dem von den Peltenern
den Antandriern gewidmeten Stein enthalten ist (C. I. Gr. II. p.
1128, 3568 f.). Da erhält der Richter eine Erzstatue, der Schreiber
wird nur mit s'uuivi ypairrr) ausgezeichnet.