Ueber eine griechische Inschrift aus Erythrae.
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Zwar ist in der delischen Urkunde der Stadtname, der zu
IIo'ä'josüz^c M. gehört, zerstört, aber mit sehr vieler Wahrscheinlichkeit
hat ihn Boeckh mit e;j. Mu-n.Xotva ergänzt. Dieser Polydeukes
war also eine angesehene Persönlichkeit in Mytilene,
da er zu den Vertretern der Stadt bei der Bildung der cup.ß(<i)ai€
zählte. Er lebte vor dem J. 167 v. Chr. — in diesem Jahre
wurde die Stadt Antissa zerstört, welche in der delischen
Inschrift noch als bestehend genannt ist; viel höher geht aber
die letztere nach Boeckh’s Urtheile in der Zeit auch nicht
hinauf. Mit eben dieser Epoche stimmt im Allgemeinen der
Charakter unserer Inschrift überein, dazu kommt noch die
Gleichheit des Dialectes und die gleichen Namen des obersten
Magistrates. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass der Polydeukes,
des Megon Sohn, in der delischen Inschrift und jener
in der unserigen dieselbe Persönlichkeit sind; es wäre kaum
denkbar, dass zu gleicher Zeit auf der Insel zwei ihrer Stellung
nach hervorragende Männer gelebt hätten, die nicht blos
selbst, sondern deren Väter auch gleiche Namen trugen. Sehr
wahrscheinlich ist also der Polydeukes unserer Inschrift oberster
Strateg in Mytilene und eben diese Stadt diejenige
gewesen, welche den auf der Stele mitgetheilten Beschluss
fasste.
Nicht weniger stimmt zur lesbischen Abkunft der Umstand,
dass die Dionysien wie das vorzügliche, das nationale
Hauptfest in der bescliliessenden Gemeinde erscheinen; gerade
in Lesbos stand wie bekannt der Weinbau und mit ihm der
Cult des Dionysos in grossem Flor.
Für die Zeitbestimmung ist es ferner wichtig, dass derselbe
Diodotos, des Kleonymos Sohn, gleichfalls als Richter,
das eine Mal von den Tenedern, das andere Mal von einer
ungenannten Gemeinde als Richter erbeten, in zwei gleichfalls
zu Erythrae gefundenen Stelen wiederkehrt, welche Christ a.
a. 0. veröffentlichte. Nach dem Urtheile des Letzteren gehören
sie jedenfalls vor 54 v. Chr., sind aber aus palaeographischen
Gründen für weit jünger als Alexander d. Gr. zu halten. Sicher
ist jener Diodotos, derselbe, welcher in unserer Inschrift wiederkehrt,
ein in sehr gutem Ruf stehender und darum vielbegehrter
Richter gewesen, der in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts
vor Chr. gelebt haben mochte.