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K o n n e r.
keit der Richter bekanntgeben sollte (Z. 49—52). Auch sollte
er sie auffordern genau dafür zu sorgen, dass man bei ihnen (den
Erythraeern) selbst die Kränze verkündige und die Abschrift
des Beschlusses, auf eine Stelle geschrieben, an einem möglichst
in die Augen fallenden Orte aufstelle; endlich soll er ihnen
eröffnen, dass sie solches dem Volke zu Danke thun würden
(Z. 52—55).
Unterzeichnet ist der Beschluss von dem Abgeordneten
der beschliessenden Gemeinde Pythophaes (Z. 56). Am Ende
folgen die Namen der Ausgezeichneten; links vom Beschauer
nehmen den Ehrenplatz die Erythraeer ein, dann folgen in
denselben Zeilen (57, 58) die Namen der Richter, in den
beiden letzten Zeilen hingegen (59, 60) steht zuerst der des
Schreibers, dann der des Dikastagogen.
Wie aus der Unterzeichnung des Abgeordneten und aus
dem Fundorte der Stele hervorgeht, haben wir es hier nicht
mit der Originalurkunde, sondern mit der für die Erythraeer
auf Kosten der beschliessenden Gemeinde besorgten Abschrift
zu thun. Es handelt sich nun zunächst um die Frage, welche
denn diese beschliessende Gemeinde gewesen sei. Ihr Name ist
im Texte der Inschrift nicht genannt, offenbar, weil er in dem
nun verlornen Giebel angebracht war; fehlen durfte er in
keinem Falle, denn es handelte sich dabei um die Reproduction
einer öffentlichen Urkunde und in andern Inschriften, die
aus einem ähnlichen Anlasse verfasst wurden, fehlt er in der
That auch im Texte nicht. In dem vorliegenden Falle mochte
man es aber vorgezogen haben, statt der üblichen Palmette im
Giebel den Namen der beschliessenden Gemeinde anzubringen;
er brauchte dann im Texte nicht wiederholt zu werden.
Für die Bestimmung des Namens der letzteren gewährt
nun eine aus Delos herrührende Inschrift einen wichtigen Anhalt.
1 Wie unsere, im aeolischen Dialecte abgefasst, verzeichnet
sie die Namen von je drei Männern aus verschiedenen
Oi'ten der Insel Lesbos (Mytilene, Antissa, Eresos u. s. f.),
welche sich zu einer ipiXwv cjp.ßiwaii; vereinigten. Unter ihnen
erscheint ein IloXuSeuzv)? Msywvoc, genau so geschrieben wie die
beiden Namen des obersten Strategen in unserer Inschrift.
1 C. I. Gr. II, p. 1037, nr. 2265*>.