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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

Ueber  eine  griechische  Inschrift  aus  Erythrae.

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Wie  aus  dem  Inhalte  hervorgeht,  gehört  die  Inschrift  in
eine  Reihe  mit  jenen  nicht  mehr  seltenen  Denkmälern,  welche
einer  in  der  Epoche  der  Diadochen  beobachteten  Gewohnheit
der  Städte  auf  den  griechischen  Inseln  und  an  der  Westküste
Kleinasiens  ihren  Ursprung  verdanken.  In  den  Fällen,  wo
bei  zahlreichen  Civilprocessen  die  Befürchtung  entstand,  dass
durch  ihre  Entscheidung  der  Streit  der  politischen  Parteien
verschärft  und  die  Unparteilichkeit  der  einheimischen  Richter
gefährdet  werden  oder  doch  gefährdet  erscheinen,  also  auch
die  Ausführung  ihrer  Urtheilsprüche  auf  Schwierigkeiten  stossen
könnte,  wendete  sich  die  betreffende  Gemeinde  als  solche  an
eine  befreundete  Stadt  um  Zusendung  eines  Gerichtshofes,
der  —  weil  an  den  Parteiungen  der  ansuchenden  Gemeinde
nicht  betheiligt  —  ein  unanfechtbares  Urtheil  abzugeben  vermochte. ­
  1
In  einem  solchen  Falle  ersuchte  die  nicht  genannte
Gemeinde,  welche  den  auf  unserer  Stele  mitgetheilten  Beschluss ­
  fasste,  die  Erythraeer  um  Aushilfe.  Diese  sendeten,
wie  es  gewöhnlich  zu  geschehen  pflegte,  zwei  Richter  und  mit
ihnen  einen  Schreiber  und  einen  Dikastagogen.  Die  fremden
Richter  bewirkten  durch  ihr  kluges  Vorgehen  eine  befriedigende
Lösung  der  schwebenden  Processe,  wofür  die  Gemeinde  sowol
dem  Volke  der  Erythraeer  selbst,  als  auch  den  Mitgliedern
des  fremden  Gerichtshofes  Ehrenbezeugungen  decretierte.
Der  Inhalt  der  Inschrift  zerfallt  in  drei  Theile;  den
ersten  (Z.  1—15)  bilden  die  Anträge,  den  zweiten  (Z.  16—45)
die  Beschlüsse,  den  dritten  (Z.  46  —  Ende)  die  Ausführung ­
  sbestimmungen.
Der  erste  Theil  besagt  in  gewöhnlicher  Weise,  dass
nachdem  der  Rath  der  Gemeinde  die  Anträge  vorberathen
habe,  die  letzteren  in  der  Volksversammlung  eingebracht
worden  seien.  Die  Antragsteller  waren  der  erste  Strategos
Polydeukes  des  Megon  Sohn,  der  an  der  Spitze  der  Gemeindeverwaltung ­
  stand  und  wohl  auch  im  Ratlie  den  Vorsitz  führte;

1  Vgl.  darüber  Prof.  Christ,  Über  griechische  Bildwerke  und  Inschriften  ans
der  Sammlung  des  Herrn  Hofrathes  Dr.  Pauli  im  k.  Antiquarium.
Sitzungsber.  der  k.  bayer.  Akad.  der  W.  1866,  S.  258  f.,  wo  auch  die
Literatur  dieses  Gegenstandes.
            
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