Ueber eine griechische Inschrift aus Erythrae.
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Wie aus dem Inhalte hervorgeht, gehört die Inschrift in
eine Reihe mit jenen nicht mehr seltenen Denkmälern, welche
einer in der Epoche der Diadochen beobachteten Gewohnheit
der Städte auf den griechischen Inseln und an der Westküste
Kleinasiens ihren Ursprung verdanken. In den Fällen, wo
bei zahlreichen Civilprocessen die Befürchtung entstand, dass
durch ihre Entscheidung der Streit der politischen Parteien
verschärft und die Unparteilichkeit der einheimischen Richter
gefährdet werden oder doch gefährdet erscheinen, also auch
die Ausführung ihrer Urtheilsprüche auf Schwierigkeiten stossen
könnte, wendete sich die betreffende Gemeinde als solche an
eine befreundete Stadt um Zusendung eines Gerichtshofes,
der — weil an den Parteiungen der ansuchenden Gemeinde
nicht betheiligt — ein unanfechtbares Urtheil abzugeben vermochte.
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In einem solchen Falle ersuchte die nicht genannte
Gemeinde, welche den auf unserer Stele mitgetheilten Beschluss
fasste, die Erythraeer um Aushilfe. Diese sendeten,
wie es gewöhnlich zu geschehen pflegte, zwei Richter und mit
ihnen einen Schreiber und einen Dikastagogen. Die fremden
Richter bewirkten durch ihr kluges Vorgehen eine befriedigende
Lösung der schwebenden Processe, wofür die Gemeinde sowol
dem Volke der Erythraeer selbst, als auch den Mitgliedern
des fremden Gerichtshofes Ehrenbezeugungen decretierte.
Der Inhalt der Inschrift zerfallt in drei Theile; den
ersten (Z. 1—15) bilden die Anträge, den zweiten (Z. 16—45)
die Beschlüsse, den dritten (Z. 46 — Ende) die Ausführung
sbestimmungen.
Der erste Theil besagt in gewöhnlicher Weise, dass
nachdem der Rath der Gemeinde die Anträge vorberathen
habe, die letzteren in der Volksversammlung eingebracht
worden seien. Die Antragsteller waren der erste Strategos
Polydeukes des Megon Sohn, der an der Spitze der Gemeindeverwaltung
stand und wohl auch im Ratlie den Vorsitz führte;
1 Vgl. darüber Prof. Christ, Über griechische Bildwerke und Inschriften ans
der Sammlung des Herrn Hofrathes Dr. Pauli im k. Antiquarium.
Sitzungsber. der k. bayer. Akad. der W. 1866, S. 258 f., wo auch die
Literatur dieses Gegenstandes.