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C o n z e.
der durch die bekannte Darstellung des Todten beim Mahle
veranlasste Einfall auf ein anderes Relief derselben Sammlung
das Fragment eines Trinkliedes der Sappho aus Athenaeus mit
Haut und Haaren hinzuschreiben, fanden seit Maffeis Kritik
nie wieder einen Vertheidiger ihrer Echtheit. Den ebenfalls
von Maffei verurtheilten Inschriften eines andern Veroneser
Grabsteins 1 wollte dagegen Boeckh 2 ausdrücklich bessern Glauben
schenken; Angesichts des Steines selbst hätte er es gewiss
nicht gethan. Ich versuchte schon vor Jahren 3 mit einem
neuen Grunde, hergenommen von der Inkongruenz eines Stücks
der Inschrift mit der bildlichen Darstellung, Maffeis Urtheil zu
Ehren zu bringen und damit zugleich eine neue Thatsache für
unsre Kenntniss des figürlichen Theils der griechischen Grabmäler
zu gewinnen.
Ich behauptete nämlich, die Aufschrift ''Epio-u. supxv[üp, wie
sie auf dem Pfeiler in der Reliefdarstellung' neben der Figur
der Verstorbenen angebracht ist, sei, abgesehen von ihrem allerdings
nur gegenüber dem Originale nicht zu verkennenden
graphischen Charakter, abgesehen von der anstössigen Abkürzung,
deshalb namentlich recht erweislich falsch, w T eil sie eine
unrichtige Deutung der kleinen geflügelten Figur auf dem Pfeiler
enthalte. Dieses Figürchen werde in der Inschrift Eros Uranios
genannt, 4 stelle dagegen, was der Fälscher der Inschrift
also nicht verstanden habe, trotz der Verwitterung unverkennbar,
eine Sirene vor. Der Pfeiler mit der Sirene darauf sei
das Grabmal. Ich konnte mich damals nur darauf berufen,
dass auf den jüngeren griechischen Grabreliefs, zu denen das
Veroneser gehört, mehrfach neben den Figuren der Verstorbenen
das Bild des Grabmals vorkomme, in ähnlicher Weise, wie
ja auf römischen Sarkophagen die Verstorbenen wohl vor der
Grabes- und damit Unterweltsthür stehend dargestellt werden,
konnte weiter das Bekannte anführen, dass eine Stele mit einer
1 n. 570. Maffei museo Verein, pag. XLVII, 5. LV, 5.
2 C. J. gr. II, n. 3157.
3 Philologus XVII, S. 549 ft'.
4 Darauf hin in Miiller-Wieselers Denkrn. der alten Kunst II, n. 704 aufgenommen.