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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

284

Härtel.

(74,  6  conditio)  16,  24;  19,  16;  22,  6;  24,  28;  52,  2.  4  und
ditionem  62,  32.  Aber  contio  69,  10,  convitia  51,  5  (aber  convicia
  69,  11),  indutiae  24,  25,  nuntius  23,  22;  20,  11,  negotium.
Endlich  heisst  es  stets  tum  bis  auf  17,  4;  35,  26,  wo  tune  und
56,  3,  wo  tuneque.  Was  die  Assimilation  der  Präpositionen
betrifft,  so  sucht  die  Ausgabe  ein  treues  Bild  davon  zu  geben,
nur  dass  derartiges  in  Eigennamen  wie  Mallius  11,  24;  18,  3;
22,  17;  28,  24  und  Conlatinus  7,  28.  29  verschmäht  wurde.  Dass
häufig  der  auslautende  Vokal  a  oder  e  zu  am  und  em  wird  wie
allenthalben  in  unseren  Handschriften,  könnte  man  unerwähnt
lassen,  wenn  dies  nicht  unser  kritisches  Verfahren  an  zwei
Stellen  37,  14  und  31  bestätigte:  an  der  ersten  schrieb  ich
Faselt  da  (Faselidam  F  P)  statt  Pliaselidem  der  Vulgata,  an
zweiter  Chalcedona  (calcedonam  F  B,  calcedonem  A)  statt  Clialcedonem.

Von  den  anderen  Handschriften,  welche  den  reinen  Eutrop
überliefern,  sind  uns  zwar  viele  Lesarten  bekannt,  aber  keine
Handschrift  so,  dass  man  mit  derselben  Zuversicht  sie  bei
Seite  werfen  könnte,  wie  den  Codex  Vindob.  323  saec.
XII,  in  welchen  ich  eine  genauere  Einsicht  zu  nehmen  in  der
Lage  war.  Wenn  dieser  das  Glück  haben  sollte,  einem  enragirten
  Variantensammler  in  die  Hände  zu  fallen,  so  darf  er
hoffen  noch  zu  besonderen  Ehren  zu  kommen;  denn  er  verspricht ­
  eine  reiche  Ausbeute  neuer  Sächelchen  und  was  ihm
zu  besonderem  Ruhme  gereichen  wird,  an,  einer  ziemlichen
Zahl  von  Stellen  bietet  er  das  Wahre,  wo  der  Fuldensis  und
die  Paulinische  Recension  augenscheinlich  verderbt  sind,  z.  B.
1  14,  wo  er  die  Interpolation  contra  Romanos  nicht  hat,  I  17
praetextam,  II  10  a  Gneo,  II  17  Junio,  VI  17  Gaius,  VI  24
filiis,  VII  9  Ponticapeum,  VII  13  Brittanie  intulit  bellum,
VIII  18  Lepci,  IX  18  Cochen;  an  anderen  verbürgt  er  durch
die  Uebereinstimmung  mit  Paeanius  eine  eigenthümliche  Tradition, ­
  z.  B.  VI  13  Sofanene,  VII  1  in  der  Zahl  XVIII\  X  1
Pupieno,  VII  9  XLa  captivorum  rnilia.  Aber  dies  und  ähnliches ­
  darf  uns  hier  nicht  überraschen.  Verderbnisse  der  Art
zu  verbessern,  dazu  genügte  die  Gelehrsamkeit  des  12.  Jahrhunderts ­
  ebenso  wie  die  des  15.  Der  Text  der  Handschrift
stammt  nicht  direct  aus  dem  Fuldensis,  und  dies  nicht,  weil
er  von  den  vielen  Lücken  desselben  gänzlich  frei  ist;  aber  er
            
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