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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

ßin  rautaziiitischer  Kalam.

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und  die  Fähigkeit,  gläubig  zu  sein.  Er  machte  nur  nicht  den
richtigen  Gebrauch  von  seiner  unbeschränkten  Willensfreiheit.
Von  Gott  war  es  aber  billig  und  gerecht,  dass  er  auch  ihn
mit  den  Segnungen  des  Glaubens  bekannt  gemacht.  Wenn  wir
zwei  Hungernden  Speisen  vorsetzen,  und  nur  einer  von  ihnen
davon  geniesst  und  sein  Leben  rettet,  der  andere  aber  sie  unberührt ­
  lässt  und  elendiglich  umkommt,  ist  das  unser  Verschulden? ­
  Begann  nicht  unsere  Wohlthat  und  unser  Anspruch
auf  dankende  Erkennung  schon  in  dem  Momente,  da  wir  die
Speise  ihnen  vorgesetzt,  und  nicht  erst  in  dem  Zeitpunkte,  da
der  eine  den  richtigen  Gebrauch  zu  machen  begann?  Also
gebührt  auch  Gott  der  Dank  für  seine  huldreiche  Offenbarung
nicht  allein  von  Seiten  des  Gläubigen,  der  sie  benutzt,  sondern
auch  seitens  des  Ungläubigen.  Eigentlich  erschiene  es  unnöthig,
  erst  viel  Worte  über  die  Richtigkeit  und  Billigkeit
dessen,  dass  Gott  auch  an  den  Ungläubigen  seine  Ermahnung
gerichtet  hat,  zu  verlieren.  Ist  es  doch  für  uns  unumstössliche
Wahrheit,  dass  Gott  mächtig  und  weise  und  darum  auch  gerecht ­
  ist,  und  er  hat  eben  an  Alle  seine  Offenbarung  gerichtet.
Der  Hinweis  auf  diese  Thatsache  müsste  eigentlich  genügen.
Gleichwohl  sollen  die  Argumente  des  Gegners  besonders  geprüft
und  widerlegt  werden.  In  Bezug  auf  das  von  unserem  Autor
gewählte  Beispiel  hatten  seine  Gegner  sich  geäussert:  ,Das  Vorsetzen ­
  der  Speise  hat  nur  dann  einen  sittlichen  Werth  und
verdient  dankende  Anerkennung,  wenn  wir  wissen,  dass  unser
Gast  dieselbe  geniessen  werde,  oder  wenigstens,  wenn  wir  nicht
vom  Gegentheile  überzeugt  wird.  Demnach  verdient  Gott  nur
Dank  von  Seiten  des  Gläubigen,  der  seine  Offenbarung  angenommen, ­
  nicht  aber  seitens  des  Ungläubigen,  dessen  Unglauben
ja  Gott  früher  bekannt  gewesen  sein  musste.  Ja  Gott  that
Unrecht,  wenn  er  erst  den  verwarnt,  von  dessen  Ungehorsam
er  zuvor  überzeugt  ist.  Das  ist  ebenso,  wie  wenn  ein  Vater
seinem  Sohne  ein  Schwert  zur  Verteidigung  in  die  Hand
drückt,  wiewohl  er  weiss,  dass  dieser  sich  selbst  damit  das
Leben  rauben  würde/
Darauf  entgegnet  unser  Autor,  dass  der  ethische  Werth
einer  Handlung  nicht  an  ihrem  wirklichen  oder  muthmasslichen
Erfolge  bemessen  werden  dürfe,  sondern  an  unserer  Absicht,
in  der  wir  dieselbe  üben.  Da  diese  bei  Gott  eine  löbliche
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