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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

Ein  mutazilitischer  Kaläm.

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etwas  zu  thun  oder  zu  lassen.  Diese  Fähigkeit  nehmen  wir
ganz  unmittelbar  an  uns  selber  wahr.  Sie  tritt  nicht  erst  im
Zeitpunkte  der  Handlung  selbst  zu  Tage,  sondern  muss  der
Handlung  vorausgegangen  sein.  Entgegengesetzt  ist  die  Ansicht ­
  der  Gabarija,  selbst  der  gemässigten,  wie  der  Schule  des
Nagär  1  und  der  des  al-Asari, 2  welche  dem  Menschen  doch  ein
gewisses  Verdienst  bei  seinen  Handlungen  zuerkannten.  Für
sie  tritt  die  Fähigkeit,  etwas  zu  thun,  im  Momente  der  Handlung ­
  erst  ein,  und  ist  des  Menschen  Fälligkeit  keine  Freiheit
nach  beiden  Seiten  hin,  sondern  eine  einseitige,  gebunden  an
Gottes  Vorherbestimmung.  Gegen  die  starren  Leugner  der  menschlichen ­
  Willensfreiheit  brauchte  unser  Autor  nicht  viel  anzukämpfen. ­
  Dagegen  spricht  das  unmittelbar  menschliche  Gefühl  zu
laut,  als  dass  man  anders,  denn  gezwungen,  sich  zu  einer  allen
unseren  Wahrnehmungen  Hohn  sprechenden  Annahme  bekennen
könnte.  Die  Gahmija 3  unter  den  Gabariten  —  sagt  unser
Autor 4  —  leugnen  ganz  offenkundige  Thatsachen  und  gleichen
darin  völlig  den  Sophisten.  Sie  zählen  nur  äusserst  wenige
Mitglieder;  denn  ich  habe  nicht  einen  einzigen  von  ihnen  gesehen ­
  auf  meiner  Reise  nach  fernen  Ländern  und  Städten.  Sie
behaupten,  dem  Menschen  komme  gar  keine  Handlung  zu.  Sein
Aufstehen,  und  sein  sich  Niederlegen  gleiche  völlig  seiner
Länge  und  Breite,  seinem  Gesichte,  seiner  Hautfarbe,  denn
Alles  das  schaffe  Gott.  Dadurch  haben  sie  Gebot  und  Verbot,
Lob  und  Tadel  aufgehoben.  Wir  merken  aber,  dass  selbst  die
wenig  Verständigen  einsehen,  dass  ihre  Handlungen  sich  auf
sie  selber  zurückbeziehen.  Wenn  jemand  aus  Furcht  vor  Vergiftung ­
  des  Körpers  genüthigt  war,  sich  den  von  der  Schlange
gebissenen  Finger  abzuhauen,  so  wird  er  auf  die  Frage:  ,Wer
hat  Dir  den  Finger  abgehauenantworten:  ,Ich  selbst £ ;  und
wenn  wir  weiter  fragen:  Warum?  ,Weil  die  Schlange  mich
gebissen.'  Wenn  aber  der  Hauptmann  oder  der  Gouverneur

1  Vgl.  äabr.  a.  a.  O.  S.  92  u.  ff.
2  Vgl.  Sahr.  a.  a.  O.  S.  102  u.  103  u.  Maw.  p.  105.  Ferner:  Vgl.  oben
S.  187,  Anmerkung  1.
3  Vgl.  §abr.  a.  a.  0.  S.  90.
4  Muht.  Cap.  33.  Vgl.  Note  XX.
Sitzt,  d.  phil.-liist.  CI.  LXXI.  Bd.  I.  Hft.

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