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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

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Frankl.

Zusammenhänge  mit  der  andern  Theorie  unsres  Autors,  dass
Gott  die  Uebung  des  Guten  nicht  als  Pflicht  auferlegt  werden
dürfe,  sondern  nur  als  ein  Act  spontaner  Wahl  anzusehen  sei,
welcher  innerhalb  gewisser  Grenzen  ihr  Genüge  finden  mochte.
Die  Anhänger  Nazzäm’s  hingegen  mussten  sich  fragen,  warum
denn  Gott  nicht  noch  huldreicher  mit  seinen  Geschöpfen  verfahren ­
  sei,  warum  er  ihnen  nicht  ohne  irgend  welchen  Schmerz
das  möglichst  Gute  zukommen  lasse,  da  er  ja  dazu  durch  seine
Natur  genötliigt  war?  Sie  konnten  darum  unmöglich  durch  das
[Nutzen]  Gottes  Gebahren  rechtfertigen.  Für  sie  war  die
einzige  Rechtfertigungsart  das  [Vergeltung],  das  aber
beim  unschuldigen  Kinde  keinen  Sinn  hatte.  Sie  waren  in  diesem ­
  Falle  daher  zu  Ausflüchten  gezwungen,  die  oftmals  in
nichts  weiter  bestanden,  als  in  der  Leugnung  offenkundiger
Thatsachen.  Die  verzweifelt  schlechten  Lösungen,  welche  unser
Autor  im  Namen  des  Bakr,  Abbäd  und  der  Abdlja  mittheilt,
stammen  sämmtlich  aus  Kreisen,  welche  der  Nazzamija  sehr
nahe  standen. 1
Wenn  Gott  den  Kindern  was  Leides  zufügt,  sagt  Joseph,
so  wird  er  es  ihnen  im  Jenseits  reichlich  vergelten,  und  er
bezweckt  damit,  die  Eltern  zur  Reue  und  zur  Umkehr  vom
Pfade  des  Bösen  zu  bewegen.' 2
Nun  kommen  wir  zum  schwierigsten  Punkte  der  Gerechtigkeitsgruppe, ­
  zur  Frage:  wie  weit  ist  der  Mensch  Herr  seiner
Handlungen,  oder  ist  es  billig  von  Gott,  dass  er  auch  an  denjenigen, ­
  dessen  Unglauben  er  zuvor  ja  erkannt  hat,  dennoch
sein  Gebot  ergehen  liess?  So  drückt  unser  Autor  die  Frage
aus,  welche  wir  etwa,  so  stellen  würden:  Wie  verträgt  sich  des
Menschen  Willensfreiheit  mit  Gottes  Allweisheit?
Zuerst  wird  der  Begriff  Freiheit  [Macht  =  nhlS"]  bestimmt. ­
  Freiheit  in  Bezug  auf  eine  Handlung  heisst  das  Vermögen, ­
  nach  entgegengesetzten  Seiten  hin  wirken  zu  können;
1  Allerdings  stimmt  es  nicht  mit  unserem  Raisonnement,  dass  Bisr,  der,
wie  [Sahr.  a.  a.  0.  S.  67]  berichtet  wird,  für  Gott  nicht  das  Heilsamste
zur  Pflicht  erhob,  dennoch  in  der  Kindesschmerz-Frage  sich  zu  einer
gezwungenen  Lösung  herbeiliess,  wie  aus  Salir.  a.  a.  0.  S.  66  und  Maw.
p.  338  hervorgeht.  Doch  ersieht  man,  wie  bereits  hervorgehoben  wurde,
ans  den  genannten  Quellen  nicht  die  Tendenz  Bisr’s.
2  Vgl.  die  Ansicht  Äbu-Häsim’s  bei  Sahr.  a.  a.  O.  S.  86  und  Maw.  p.  152.
            
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