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Frankl.
Zusammenhänge mit der andern Theorie unsres Autors, dass
Gott die Uebung des Guten nicht als Pflicht auferlegt werden
dürfe, sondern nur als ein Act spontaner Wahl anzusehen sei,
welcher innerhalb gewisser Grenzen ihr Genüge finden mochte.
Die Anhänger Nazzäm’s hingegen mussten sich fragen, warum
denn Gott nicht noch huldreicher mit seinen Geschöpfen verfahren
sei, warum er ihnen nicht ohne irgend welchen Schmerz
das möglichst Gute zukommen lasse, da er ja dazu durch seine
Natur genötliigt war? Sie konnten darum unmöglich durch das
[Nutzen] Gottes Gebahren rechtfertigen. Für sie war die
einzige Rechtfertigungsart das [Vergeltung], das aber
beim unschuldigen Kinde keinen Sinn hatte. Sie waren in diesem
Falle daher zu Ausflüchten gezwungen, die oftmals in
nichts weiter bestanden, als in der Leugnung offenkundiger
Thatsachen. Die verzweifelt schlechten Lösungen, welche unser
Autor im Namen des Bakr, Abbäd und der Abdlja mittheilt,
stammen sämmtlich aus Kreisen, welche der Nazzamija sehr
nahe standen. 1
Wenn Gott den Kindern was Leides zufügt, sagt Joseph,
so wird er es ihnen im Jenseits reichlich vergelten, und er
bezweckt damit, die Eltern zur Reue und zur Umkehr vom
Pfade des Bösen zu bewegen.' 2
Nun kommen wir zum schwierigsten Punkte der Gerechtigkeitsgruppe,
zur Frage: wie weit ist der Mensch Herr seiner
Handlungen, oder ist es billig von Gott, dass er auch an denjenigen,
dessen Unglauben er zuvor ja erkannt hat, dennoch
sein Gebot ergehen liess? So drückt unser Autor die Frage
aus, welche wir etwa, so stellen würden: Wie verträgt sich des
Menschen Willensfreiheit mit Gottes Allweisheit?
Zuerst wird der Begriff Freiheit [Macht = nhlS"] bestimmt.
Freiheit in Bezug auf eine Handlung heisst das Vermögen,
nach entgegengesetzten Seiten hin wirken zu können;
1 Allerdings stimmt es nicht mit unserem Raisonnement, dass Bisr, der,
wie [Sahr. a. a. 0. S. 67] berichtet wird, für Gott nicht das Heilsamste
zur Pflicht erhob, dennoch in der Kindesschmerz-Frage sich zu einer
gezwungenen Lösung herbeiliess, wie aus Salir. a. a. 0. S. 66 und Maw.
p. 338 hervorgeht. Doch ersieht man, wie bereits hervorgehoben wurde,
ans den genannten Quellen nicht die Tendenz Bisr’s.
2 Vgl. die Ansicht Äbu-Häsim’s bei Sahr. a. a. O. S. 86 und Maw. p. 152.