Ein mutazilitischer Kaläm.
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Gottes Walten als eine fortwährende Uebung der Gerechtigkeit,
also der Pflicht Gottes anzusehen.
Auch die Annahme dualistischer Principien, meint unser
Autor, hat ihren Ursprung in dem Unvermögen, die scheinbaren
Gewaltacte Gottes an den Kindern und Thieren zu
erklären.
Joseph löst nun diese Aufgabe folgendermaßen: Die
Bereitung von Schmerzen, die wir gewöhnlich als einen Act
der Gewalt ansehen und als solchen für böse halten, kann
und muss unter vier Bedingungen für gut befunden werden:
1. im Falle der Abwehr, wie es ja erlaubt ist, den zu tödten,
der unsern Tod im Schilde führt. 2. Wenn dadurch der Ausbreitung
eines Schmerzes vorgebeugt werden soll. So amputirt
der Arzt die Hand, um den übrigen Körper gesund zu erhalten.
3. Im Falle der strengen Wiedervergeltung, die sogar
pflichtgemäss ist 4. Wenn der Beschädigte dadurch
einen Vortheil erzielt, der seine Schmerzen reichlich aufwiegt
Von diesen vier Beschönigungsarten [’arn 'ja], oder richtiger
Rechtfertigungsweisen scheinbaren Unrechts können auf
Gottes Thun nur die beiden letzten Geltung haben.
Den bisher mitgetheilten Ansichten aus miitazilitischen
Kreisen hatte immer der Gedanke zu Grunde gelegen, dass
Gott nur dann ein scheinbares Unrecht begehe, wenn er den
Menschen Böses zu vergelten hat. Der Verständige sieht aber
leicht ein, dass die Erzielung eines hohem Vortheiles für den
Beschädigten ebenso berechtigt ist, die über denselben verhängten
Leiden zu erklären und zu rechtfertigen. Diese Betonung
des Nutzens, der aus dem scheinbaren Unrechte erspriessen
soll, hilft, wie wir noch sehen werden, unserem Autor
über manche Klippe weg. Natürlich steht dies im innigsten
sehen geworden sein. Vgl. Haarbrücker a. a. 0. S. 419 u. ff. Eine Ansicht,
welche der der AbdTja jedenfalls sehr nahe steht. Im Maw. p. 152
wird die Ansicht Abbäd’s mitgetheilt. dass er im Gegensätze zu den meisten
Mutaziliten behauptet habe, die Schmerzen seien zulässig aucli ohne
Belohnung als Ermahnung zur Gottesfurcht Ibid. p. 254: Abbäd
stimmt mit Abu-Häsim u. A. darin überein, dass Eden und Hölle erst am
Gerichtstage geschaffen werden. Sonst ist uns von diesem Abbäd Nichts
bekannt.