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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 71. Band, (Jahrgang 1872)

Ein  mutazilitischer  Kaläm.

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Gottes  Walten  als  eine  fortwährende  Uebung  der  Gerechtigkeit,
also  der  Pflicht  Gottes  anzusehen.
Auch  die  Annahme  dualistischer  Principien,  meint  unser
Autor,  hat  ihren  Ursprung  in  dem  Unvermögen,  die  scheinbaren ­
  Gewaltacte  Gottes  an  den  Kindern  und  Thieren  zu
erklären.
Joseph  löst  nun  diese  Aufgabe  folgendermaßen:  Die
Bereitung  von  Schmerzen,  die  wir  gewöhnlich  als  einen  Act
der  Gewalt  ansehen  und  als  solchen  für  böse  halten,  kann
und  muss  unter  vier  Bedingungen  für  gut  befunden  werden:
1.  im  Falle  der  Abwehr,  wie  es  ja  erlaubt  ist,  den  zu  tödten,
der  unsern  Tod  im  Schilde  führt.  2.  Wenn  dadurch  der  Ausbreitung ­
  eines  Schmerzes  vorgebeugt  werden  soll.  So  amputirt
der  Arzt  die  Hand,  um  den  übrigen  Körper  gesund  zu  erhalten. ­
  3.  Im  Falle  der  strengen  Wiedervergeltung,  die  sogar
pflichtgemäss  ist  4.  Wenn  der  Beschädigte  dadurch
einen  Vortheil  erzielt,  der  seine  Schmerzen  reichlich  aufwiegt
Von  diesen  vier  Beschönigungsarten  [’arn  'ja],  oder  richtiger ­
  Rechtfertigungsweisen  scheinbaren  Unrechts  können  auf
Gottes  Thun  nur  die  beiden  letzten  Geltung  haben.
Den  bisher  mitgetheilten  Ansichten  aus  miitazilitischen
Kreisen  hatte  immer  der  Gedanke  zu  Grunde  gelegen,  dass
Gott  nur  dann  ein  scheinbares  Unrecht  begehe,  wenn  er  den
Menschen  Böses  zu  vergelten  hat.  Der  Verständige  sieht  aber
leicht  ein,  dass  die  Erzielung  eines  hohem  Vortheiles  für  den
Beschädigten  ebenso  berechtigt  ist,  die  über  denselben  verhängten ­
  Leiden  zu  erklären  und  zu  rechtfertigen.  Diese  Betonung ­
  des  Nutzens,  der  aus  dem  scheinbaren  Unrechte  erspriessen
  soll,  hilft,  wie  wir  noch  sehen  werden,  unserem  Autor
über  manche  Klippe  weg.  Natürlich  steht  dies  im  innigsten
sehen  geworden  sein.  Vgl.  Haarbrücker  a.  a.  0.  S.  419  u.  ff.  Eine  Ansicht, ­
  welche  der  der  AbdTja  jedenfalls  sehr  nahe  steht.  Im  Maw.  p.  152
wird  die  Ansicht  Abbäd’s  mitgetheilt.  dass  er  im  Gegensätze  zu  den  meisten ­
  Mutaziliten  behauptet  habe,  die  Schmerzen  seien  zulässig  aucli  ohne
Belohnung  als  Ermahnung  zur  Gottesfurcht  Ibid.  p.  254:  Abbäd
stimmt  mit  Abu-Häsim  u.  A.  darin  überein,  dass  Eden  und  Hölle  erst  am
Gerichtstage  geschaffen  werden.  Sonst  ist  uns  von  diesem  Abbäd  Nichts
bekannt.
            
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