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Frankl.
Philosophie auszuführen beabsichtigte; könnte eiu Anfänger
auch nur mit einiger Aussicht auf Erfolg daran sieh wagen ?
Dürfen aber darum, weil ein früher Tod jenen gelehrten Forscher
von einem thatenreichen Leben abberief, ehe er jene
Absicht ausführte, die bedeutenden Schriften eines Mütaziliten
aus dem 10. Jahrhundert der Wissenschaft noch ferner fremd
und unbekannt bleiben?
Da mir nun nicht bekannt war, dass irgend eine berufenere
Kraft der Ausführung dieser lohnenswerthen Arbeit sich zuwende,
habe ich mich daran gewagt, und ich hoffe, durch eine
sorgfältige Edition, Uebersetzung und Erklärung dieser Schriften,
was allerdings ein mehrjähriges Studium derselben und eine
fleissige Benützung der sonstigen Quellen voraussetzt, dereinst
die Kunde des mütazilitischen Kaläm’s bedeutend fördern zu
können.
In dieser Schrift beabsichtige ich blos, die wissenschaftliche
Bedeutung der mir vorliegenden Schriften Joseph al-Basirs
sowohl hinsichtlich ihrer Form, wie ihres Inhalts darzulegen
und so die Hoffnung wieder zu erwecken, dass wir noch einmal
ein wohlgelungenes Bild eines Kaläm’s, wie er aus der
mütazilitischen Schule hervorging, werden betrachten und genau
prüfen können.
Meiner Darstellung liegen zu Grunde:
Zwei Handschriften des grösseren Werkes ,A1-Muhtawi‘ ,
(Sepher Neimoth), von denen die ältere im Codex 41 Warner,
enthalten ist, also der Leydner Universitäts-Bibliothek, die
jüngere der kaiserlichen Bibliothek in St. Petersburg angehört.
(MS. Nr. 687.)
Drei Handschriften des Compendiums .Machkinuith-Pethi'.
Das älteste M. S. ist wieder das Leydner. (Cod. 41 Warn. III.)
Die beiden jüngeren bilden die M. S. NN. 688 u. 689 der St. Pet.
Bibi. Nr. 689 ist unvollständig.
Im Allgemeinen lässt sich von den Codices nur das sagen,
dass die Lesarten des Leydner Codex meist die richtigeren
sind, besonders in der Wiedergabe der fremden (griechischen
und arabischen) Ausdrücke.
Ich kann es mir nicht versagen, an dieser Stelle dem
hohen deutschen Bundeskanzleramte für die erfolgreiche Verwendung
bei der h. niederländischen und russischen Regierung,
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