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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 70. Band, (Jahrgang 1872)

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Zimmermann.

eintrete,  und  wenn  bei  näherer  Betrachtung  erhellt,  dass  nur
in  der  Consequenz  der  Einigung-  und  nicht  in  einem  augenblicklichen ­
  Ueberlassen  mit  stillschweigendem  Vorbehalt  willkürlicher ­
  Rücknahme  die  Vermeidung  des  Streites  begründet
wird,  so  sieht  man  den  ästhetischen  Charakter  der  Idee  verschwinden ­
  und  die  Logik  des  Begriffs  in  den  Vordergrund
treten.  (A.  a.  0.  ebend.)
Dies  scheint  nur  der  Fall  zu  sein,  wenn  der  ,ästhetische
Charakter  der  Idee'  an  einem  andern  Orte  gesucht  wird,  als
an  demjenigen,  wohin  er  nach  Herbart’s  Anlage  derselben
eigentlich  gehört.  Der  ästhetische  Charakter  der  Idee,  wie  aller
übrigen  praktischen  Ideen,  hat  vermöge  der  ästhetischen  Grundlegung ­
  der  praktischen  Philosophie  als  einer  ,Aesthetik  des
Wo]lens'  seinen  Sitz  im  Zuschauer,  nicht  in  dem  äusseren
Vorgang  zwischen  dem  Streitenden.  Denn  nur  im
Zuschauer  entsteht  das  Bild  dieses  Streits  und  nur  an  das  Bild
knüpft  sich  der  Zusatz  des  Gefallens  und  Missfallens.  Der
Streit,  der  von  Niemand,  nicht  einmal  von  den  Streitenden
selbst  wahrgenommen  würde,  würde  auch  Niemandem  missfallen.
Von  dem  Augenblicke  an  des  Verschwindens  des  Streits  verschwindet ­
  auch  sein  Bild  und  damit  dessen  Missfallen  im
Beschauer.  Allerdings,  damit  der  Streit  verschwinde,  müssen
die  Streitenden  sich  desselben  enthalten  und  zwar  dauernd,
wenn  er  dauernd  verschwinden  soll.  Das  Recht,  insofern  es
den  Streit  durch  Einstimmung  der  Mehreren  vermeidet,  fordert
daher  allerdings  von  Seiten  der  Letzteren  Consequenz  und
erscheint  als  eine  Regel,  die  sie  sich  für  ihr  künftiges  Verhalten ­
  dauernd  aufgelegt  habe.  Dadurch  ist  jedoch  der  ästhetische ­
  Charakter  der  Idee  keineswegs  aufgehoben,  sondern  vielmehr ­
  bewährt,  denn  jenes  consequente  Festhalten  an  der  zur
Vermeidung  des  Streits  festgesetzten  Regel  erfolgt  von  Seite
der  Festhaltenden  einzig  zu  dem  Zweck,  das  Auftreten  des
missfälligen  Bildes  einer  Disharmonie  im  Zuschauer  zu  verhindern. ­

Das  Recht  ist,  wie  Trendelenburg  sagt,  ,Mittel  zum  Zweck/
nur  dass  unter  diesem  Zweck  nicht,  wie  er  will,  ,andere  Ideen/  zu
denen  es  die  sichernde  Vorbedingung'  bilden  soll,  verstanden,
werden  dürfen,  sondern  einzig  die  Vermeidung  des  missfälligen ­
  Anblicks,  welchen  der  Streit  gewährt.  Der
            
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