276
Zimmermann.
eintrete, und wenn bei näherer Betrachtung erhellt, dass nur
in der Consequenz der Einigung- und nicht in einem augenblicklichen
Ueberlassen mit stillschweigendem Vorbehalt willkürlicher
Rücknahme die Vermeidung des Streites begründet
wird, so sieht man den ästhetischen Charakter der Idee verschwinden
und die Logik des Begriffs in den Vordergrund
treten. (A. a. 0. ebend.)
Dies scheint nur der Fall zu sein, wenn der ,ästhetische
Charakter der Idee' an einem andern Orte gesucht wird, als
an demjenigen, wohin er nach Herbart’s Anlage derselben
eigentlich gehört. Der ästhetische Charakter der Idee, wie aller
übrigen praktischen Ideen, hat vermöge der ästhetischen Grundlegung
der praktischen Philosophie als einer ,Aesthetik des
Wo]lens' seinen Sitz im Zuschauer, nicht in dem äusseren
Vorgang zwischen dem Streitenden. Denn nur im
Zuschauer entsteht das Bild dieses Streits und nur an das Bild
knüpft sich der Zusatz des Gefallens und Missfallens. Der
Streit, der von Niemand, nicht einmal von den Streitenden
selbst wahrgenommen würde, würde auch Niemandem missfallen.
Von dem Augenblicke an des Verschwindens des Streits verschwindet
auch sein Bild und damit dessen Missfallen im
Beschauer. Allerdings, damit der Streit verschwinde, müssen
die Streitenden sich desselben enthalten und zwar dauernd,
wenn er dauernd verschwinden soll. Das Recht, insofern es
den Streit durch Einstimmung der Mehreren vermeidet, fordert
daher allerdings von Seiten der Letzteren Consequenz und
erscheint als eine Regel, die sie sich für ihr künftiges Verhalten
dauernd aufgelegt habe. Dadurch ist jedoch der ästhetische
Charakter der Idee keineswegs aufgehoben, sondern vielmehr
bewährt, denn jenes consequente Festhalten an der zur
Vermeidung des Streits festgesetzten Regel erfolgt von Seite
der Festhaltenden einzig zu dem Zweck, das Auftreten des
missfälligen Bildes einer Disharmonie im Zuschauer zu verhindern.
Das Recht ist, wie Trendelenburg sagt, ,Mittel zum Zweck/
nur dass unter diesem Zweck nicht, wie er will, ,andere Ideen/ zu
denen es die sichernde Vorbedingung' bilden soll, verstanden,
werden dürfen, sondern einzig die Vermeidung des missfälligen
Anblicks, welchen der Streit gewährt. Der