Ueber Trendelenburg's Einwürfe gegen Herbart's praktische Ideen.
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Idee des Wohlwollens nicht das Wohlwollen selbst. Beide
führen diese Namen, weil und insofern sie am häufigsten durch
jene Zustände verwirklicht werden.
D. Einwürfe gegen die Idee des Rechts.
Der erste Einwand Trendelenburg’s gegen dieselbe lautet:
,Das Recht, als Consequenz einer willkürlichen Uebereinkunft,
die nur durch die Bestimmung, dass sie dem Streite
vorbeugt, gebunden ist, kommt nur einer Disharmonie zuvor,
es bringt eigentlich noch kein ästhetisch Gefallendes hervor,
es verhütet nur Missfallen und ist insofern seinem Wesen nach
nur negativ/ (A. a. O. S. 132.)
Dass das Recht nur Missfallen verhüte, sagt Herbart selbst
und unterscheidet deshalb die Gruppe der beiden Ideen (Recht
und Billigkeit), bei welchen dies der Fall ist, von der Gruppe
der übrigen, denen absoluter Beifall entspricht. Auch dass das
Recht der Disharmonie zuvorkomme, ist richtig, obgleich
dieselbe nicht sowohl zwischen den beiden in Streit gerathenen
Willen, sondern vielmehr zwischen den Vorstellungen derselben
im Zuschauer statt hat, der beide zusammenfasst. Indem
das Recht den Streit zwischen den Willen vermeidet, verhütet
es auch, dass das Gewahrwerden des Streites eine missfällige
Disharmonie vor die Augen des Zuschauers bringe. Wie das
Wohlwollen die innere Freiheit und die Vollkommenheit um
der Hervorbringung des wohlgefälligen Bildes einer Harmonie,
so ist das Recht (und die Billigkeit) um der Vermeidung des
missfälligen Bildes einer Disharmonie im Zuschauer willen da,
letztere ist der Zweck, das Recht ist das Mittel dazu.
Dass das Recht blosses Mittel, nicht Zweck sei, behauptet
behanntlich Trendelenburg selbst, nur mit dem Unterschied,
dass er diesen nicht in die Vermeidung eines disharmonischen
Anblicks im Zuschauer, sondern in die Sittlichkeit selbst setzt.
Aber auch dessen zweiter Einwurf scheint wenig berechtigt.
Die ästhetische Haltung der praktischen Philosophie, sagt er,
werde durch dieselbe durchbrochen. Wenn das Recht die Einstimmung
mehrerer Willen ist, als Regel gedacht, welche dem
Streit vorbeugt, so fragt sich, wie denn hier mitten in die
ästhetischen Verhältnisse die logische Consequenz einer Regel,
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