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UebeivTreiuleleiiburg’s Einwürfe gegen Herbart’s praktische Ideen.
Harmonische gefällt in dem Verhältniss derselben. Daher soll
aus dem Inhalt der Strebungen und Vorstellungen nichts abgeleitet
werden. Die Evidenz des Sittlichen geht lediglich aus
der Form des Einklanges hervor.
Schon hier verbirgt sich ein Missverständnis. Es ist
richtig, dass Herbart behauptet, die Elemente des in der
ästhetischen Ansicht (des Beschauers) Zusammengefassten seien
gleichgiltig, nur die Form, d. i. das Zusammen selbst gefallend
oder missfallend; aber es ist ein Irrthum zu meinen, der Einklang
sei nach Herbart die einzige Form. Das harmonische
Verhältniss der ästhetisch jedes für sich gleichgiltigen Elemente ist
nur eines der mehreren gefallenden Verhältnisse zwischen denselben,
so dass man sagen kann: jedes harmonische Verhältniss
zwischen ästhetisch gleichgiltigen Elementen gefällt; allein
keineswegs: jedes gefallende Verhältniss zwischen dergleichen
ist Harmonie.
Nach dem Entwurf der Idee der inneren Freiheit, fährt
Trendelenburg fort, sollen Wille und Urtheil einander entsprechen
und dadurch den Menschen innerlich als ,cin mit sich
.selbst einstimmiges Ganzes' darstellen. Beide bilden die (jedes
für sich) gleichgiltigen Glieder des ästhetischen Verhältnisses,
ihre Harmonie die gefallende Form. Aber die Glieder eines
solchen sollen nach Herbart’s eigener Forderung (I J r. Phil. S. W.
VIII. S. 19.) gleichartige sein, weil ungleichartige z. B. Farbe und
Ton, Ton und Gesinnung, einander nicht zu durchdringen, hingegen
Ton und Ton, Farbe und Farbe, Gesinnung und Gesinnung,
in einem Denken zugleich vorgestellt, einander gegenseitig
so zu modiliciren vermögen, dass Beifall oder Missfallen
in dem Vorstellenden hervorspringt. Verhalten sich nun, frägt
Trendelenburg, Wille und Einsicht, welche doch wie die Endpunkte
zweier verschiedener Richtungen weit aus einander zu
liegen scheinen, so gleichartig wie Gesinnung und Gesinnung?
Und warum strebt der Gedanke des Zuschauers sie
in eine Einheit zurückzuführen?
Es muss anerkannt werden, dass sich mit dieser Bemerkung
der Beurtheiler auf den Standpunkt des Beurtheilten zu stellen
sucht. Hätte Herbart gleich in dem ersten seiner ästhetischen
Willensverhältnisse wirklich ungleichartige Glieder