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Horawitz.
als ,Einen der Gelehrtesten in Deutschland' 1 rühmen hören.
Zu lange würde es aufhalten, alle die Kosenamen -
und panegyrischen Ausdrücke aufzuzählen, mit denen Rhenanus
von seinen humanistischen Freunden und Bekannten bedacht
ward, das ruhige Wort des Cuspinian 3 aber, das ihm
unter den Gelehrten seiner Zeit nicht den letzten Platz anweist
und ihn einen Mann von glänzender Eloquenz und nicht
zu verachtender Gelehrsamkeit nennt, mag hier seine Erwähnung
finden.
Der Tod des Vaters setzte Rhenanus nun auch in den Besitz
des Familienvermögens, nachdem er schon früher durch die
Beerbung seines Oheims Reinhard Kegel (um 1515) 4 zu gesicherten
Finanzverhältnissen gelangt war. So war Rhenanus
durch seine völlig befestigte wirth schaftliehe Position in der
Lage, unbekümmert um materielle Sorgen, abziehende Anstellung
und Berufsthätigkeit sich einzig und allein der Wissenschaft
widmen zu können.
Die Pest und die Streitigkeiten vertrieben ihn — so sagt
Erasmus — aus Basel. Es waren dieselben Kämpfe zwischen
den Anhängern der kirchlichen Reform und den Freunden der
alten Ordnung, die dem Bonifaz Amerbach so viel Kummer bereiteten,
5 die auch Rhenanus aus Basel ziehen Hessen. Mied
ja auch Erasmus nunmehr diesen Ort und eilte nach Freiburg!
1 Urbanns Rhegius nennt ihn so in seinem Buche de dign. sacerd. 1519.
2 Z. B. der in diesem ^Punkte überhaupt sehr freigebige Z a s i u s. Epp.
S. .3, 8, 281, 284, 294, 414, u. s. w.
' in Sext. Ruf. S. 13. vir nostrae aetatis inter doctos non postremus S. 64.
nitidae eloquentiae vir et liaud eontemnendae doctrinae.
4 Auunculus Renardus Kegelius sacerdos bona sua ei testamento ad patris
bona addidisset, sagt Sturm in der Vita S. 60. Die Grabschrift bei
Grandidier 1. e. beweist aber, dass Kegel schon fünf Jahre vor
Antonius Rhenanus gestorben, sie ist von Beatus verfasst und lautet:
R. K. sacerdoti dum vixit graviter hilari et liilariter gravi, suaqne
contento Sorte et quam operum negligenti tarn amauti tranquillitatis B.
Rh. ex sorore nepos auunculo bonae memoriae posuit. ob. aetate affeeto
MDXV non. Martiis sub praecipitem seneetutem.
5 Vgl. Fechter Bonifaz Amerbach S. 213 ff.