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Zur Aufrechthallung dieser Bestimmung werden alle Behörden
und die verschiedenen Zoll- und Mauthbeamten angewiesen; den
Kagusanern aber wird alle mögliche Dienstfertigkeit und Unterstützung
von Seite der römischen Unterthanen zugesichert.
Was die Texte der nun folgenden sechs Originalurkunden betrifft,
so haben wir kleine und unbedeutende Versehen stillschweigend
verbessert, jede etwas grössere Aenderung aber gewissenhaft
angemerkt. Die vorkommenden Lücken suchten wir zu ergänzen,
natürlich ohne die Anmassung, überall das Wahre getroffen zu haben,
da namentlich in Nro. II der Divination öfter ein zu grosser
Spielraum gegeben ist. Die sprachlichen und philologischen Noten
sind auf das kleinste Mass beschränkt und in einzelnen Fällen nicht
einmal ausreichend. Ein Verzeichniss der seltenen oder soweit uns
bekannt hier zuerst vorkommenden Wörter wird nicht überflüssig
erachtet werden.
So klein die Gabe ist, die wir hier auf den Altar der Klio
niederlegen, so willkommen wird sie denen sein, welche sich bemühen,
Licht und Klarheit in die Geschichte eines Landes zu bringen,
das in seiner Ganzheit die Wiege der neuen Bildung birgt und,
wie es im Mittelalter gleichsam die Brücke bildete, auf der das
abendländische Völkerleben mit dem östlichen Cultursystem bald
siegend, bald ringend und fallend sich begegnete, so die Arena sein
wird, auf der und um die zugleich der welthistorische Kampf wird
gekämpft werden, welchen die Vorsehung nach unabänderlichem
Gesetze zwischen die Pforten eines neuen Welttages der strebenden
Menschheit vorgelegt hat.
In jenem Ganzen, dem Illyrischen Dreieck, war einst Ragusa
zwar nicht dem Umfang und der Grösse nach, aber durch seine
geschlossene Macht als Handelsstaat und als eine wichtige Station
zwischen Italien und der Levante von erheblicher Bedeutung; zugleich
hatte es seinen nordischen Nachbarn gegenüber einen ebenso
schwierigen als klug und kühn behaupteten Stand. „Es ist”
sagt der nüchterne und immerhin lesenswerthe Geschichtschreiber
des Freistaats Ragusa, Gebhardi, „dem ersten Anblick nach fast
unbegreiflich, wie der Staat sich unter so mannigfaltigen Abänderungen
fast zweitausend Jahre bei seiner Verfassung hat halten
können, wie er gleichsam unter den Bruchstücken der mächtigen