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Reales an Reales knüpfend. Hegel dagegen, in unvermittelter
Härte auf der Seite des Begriffes beharrend, betrachtet nicht nur
das Object als blosse Selbstentäusserung des erstem, sondern
verwirft geradezu alles nicht im Begriffe Vorhandene von der
Sache als „leere Schlacke der schlechten Individualität.”
Wir glauben nicht mehr nöthig zu haben, nachdem wir die
logische Verwechslung dessen, was vom Gegenstand, mit Demjenigen,
was vom Begriff gilt, als punctum saliens desMonismus überhaupt
und des Spinozistischen insbesondere, nachgewiesen haben,
uns über die Nothwendigkeit der scharfen Scheidung beider eigens
rechtfertigen zu müssen, da dies von Anderen, z. B. von Bolzano
in seiner Wissenschaftslehre und von Exner in der angeführten
Abhandlung, auf deren Fortsetzung das philosophische
Publicum begierig wartet, bis zur vollkommenen Evidenz geleistet
worden. Nur Eines möge uns zum Schlüsse anzuführen erlaubt
sein. Wenn es wahr wäre, was Spinoza und die Monisten mit
ihm behaupten, dass der Begriff ebenso die Sache , die Definition
des Ersten die ganze Essenz der letztem sei, dann wäre überhaupt
gar keine Definition möglich, am wenigsten die der absoluten
Substanz selbst, denn jedes Ding, das endliche wie das unendliche,
hat unendlich viele Beschaffenheiten; man würde also mit
der Definition nie fertig. Im besten Fall also würde man sich mit
der Aufzählung gewisser Beschaffenheiten begnügen , die andern
hinweglassen müssen , wodurch der behauptete und angestrebte
Parallelismus von Begriff und Gegenstand von selbst hinwegfällt.
Umgekehrt aber lässt sich darthun, dass jede Definition und jeder
Begriff Bestandtheile enthalte und enthalten müsse, die nichts weniger
als Beschaffenheiten seines Gegenstandes ausdrücken. Aus
solchen Gründen, denen sich bei weiterer Ausführung zahlreiche
hinzufügen Hessen, über welcho wir an die genannten Werke verweisen
müssen, stellt es sich heraus, dass der Begriff seiner Natur
nach etwas Anderes als der Gegenstand, und die Definition desselben
verschieden sei von der blossen Essenz der Sache. Ich
schliesse mit dem Wunsche, dass es mir gestattet sein möge, der
hochverehrten Classe diese Gründe selbst, deren Wichtigkeit aus
dem heutigen concreten Falle ihrer Anwendung hinreichend hervorgegangen
sein dürfte, bei einer andern Gelegenheit ausführlicher
darzulegen.