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Schlesiens Geschichte im Lande selbst, im 1. Abschnitte die „Geschichtschreibung
der Geistlichkeit”, und im 2. die „Geschichtschreibung
in den Städten”, die zweite aber die „Leistungen für
Mährens und Oesterreichisch-Schlesiens Geschichte ausserhalb
dieser Länder”, namentlich in Böhmen, Oesterreich, Ungern und
Polen begreift. Diese Ordnung herrscht auch in den übrigen Perioden
vor, die jedoch mit dem Eintritt neuer Bearbeiter mitunter
noch eigene Unterabtheilungon erhalten, wie z. B. die II. Periode
die „Geschichtschreiber aus dem Adel”, dann „Akatholische und
durch Religionssp altungen hervorgerufene Geschichtschreiber.”
Den behandelten Stoff haben theils gedruckte Werke, Abhandlungen,
Aufsätze in Zeitschriften u. s. w., welche sowohl
in Mähren als ausserhalb desselben seit alter bis auf die jüngste
Zeit erschienen sind, und von dem Verfasser mit seltenem Fleisse
verzeichnet \turden, geliefert, theils Handschriften, wie sie in den
Katalogen und „Reiseberichten” des verstorbenen mährisch- ständischen
Archivars Anton Boczek, dann in den Verzeichnissen der
von den ehemaligen mährischen Ständen erkauften, an historischem
Material und ausgearbeiteten Werken überaus reichen Cerronischen
Sammlung, endlich auch in gedruckten Büchern, insofern
diese Manuscripte benützten, und ihre Fundorte angaben, enthalten
sind. Auch Sammlungen von Handschriften bei einzelnen Privaten,
z. B. die des Grafen von Taroucca u. A., viele Archive
und Bibliotheken, deren historische Schätze dem Verfasser irgendwie
zur Kenntniss gekommen, wurden nicht übergangen, und auf
diese Art eine solche Masse kritisch noch zu bearbeitenden Stoffes
zusammen gebracht, dass zu befürchten steht: das Werk werde,
statt die jüngere Generation zur Ausarbeitung einer gründlichen
Geschichte Mährens aufzumuntern, und die Arbeit gewissermassen
zu erleichtern, sie vielmehr davon abschrecken, und diess um
so mehr, als von ihr ausser der, allerdings nothwendigen Kenntniss
der historischen Literatur aller österreichischen Kronländer,
auch die von Deutschland mit seinen Rechts-, Cullur-, Verfassungsund
Finanzgeschichten, die Geschichte der Philosophie, des Costüms,
der Kriegskunst, der Steuerverfassung, der Kirchen- und
Literaturgeschichte, der der Juden u. s. w., deren Bearbeiter ohne
sorgfältige Auswahl (?. B. für die neueste Zeit unter andern: