366
anklagte > 5 ). Die Abdankungkam nun zwar damals noch nicht vor,
gewiss wegen dieses entschieden hervortretenden Widerwillens der
Nation ; allein der König fuhr fort, die Ausführung seines Planes
angelegentlichst zu betreiben. Und schon nach wenigen Wochen
(März 1668) würde ein Vertrag zwischen ihm und deji
Gesandten von Frankl*eich und Neuburg abgeschlossen,
folgenden Inhalts: er werde im Juli oder August des laufenden
Jahres abdanken, und Neuburg selbst zum Nachfolger empfehlen;
der König von Frankreich werde ihm eine jährliche Pension von
150,000 Livres aus geistlichen Gütern geben, auch wenn Neuburg
die Krone nicht erlangen sollte; erbehalte sich zwei Herrschaften
vor, oder statt deren 50,000 Thaler jährlich, die Neuburg als
Nachfolger zahlen solle, oder, wenn dieser nicht, König Ludwig
(ausser jener Pension); er bekomme ferner 100,000 polnische
Gulden von Neuburg nach dessen Thronbesteigung, wogegen diesem
als Erben alle Güter desselben zufallen würden, und behalte
endlich Titel und Ehren eines Königs s<l ). Wie nun sein Entschluss
feststand, theilte er ihn den Fürsten Europa’s mit: alle riethen
ihm entschieden ab, besonders der Papst Clemens IX. und der Kaiser,
von dessen Seite eifrig der Abdankung entgegen gewirkt
wurde.
Allein er war unerschütterlich: er erklärte sich gegen jede
neue Heirath; obgleich er sogefällig war, die Portraits einiger der
empfohlenen Prinzessinnen sogar in seinen Gemächern aufstellen
zu lassen, verwarf er doch eine Vermählung nicht nur im vertrauten
Gespräche, sondern officiell seinen Ministern gegenüber, verschenkte
zu eigenem Nachtheile die zum Unterhalt einer Königinn
bestimmten Güter, und führte in einer Schrift zwanzig Gründe aus,
um zu zeigen, dass eine neue Heirath weder für ihn, noch für den
Staat erspriesslich sein werde 37 ). Er schloss sich besonders eng
an den Kurfürsten von Brandenburg an. Unter solchen Umständen
und auf die Nachricht von der Stärke der pfalzgräflichen Partei
machte dieser einen zweiten Vertrag mit Schweden (obgleich
letzteres nicht recht aufrichtig gesinnt schien), an welchem
auch Neuburg Theil nahm: derselbe setzte fest, Schweden und
Brandenburg wollten einzig für Neuburg wirken, durch Gesandte
in Polen und bei andern Fürsten, wenn noch bei Lebzeiten des
Königs mit dessen und der Republik Zustimmung die Wahl ange-