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wenig, da sie Niemand halten wollte. Nun kauften diese österreichischen
Gerichte in Graubünden mit Kaiser Ferdinand's III.
Genehmigung vom Erzherzog Ferdinand Karl von Tirol , der im
westphälischen Frieden das Eisass und den Sundgau an Frankreich
abtreten musste, sich in Form eines ewigen Kaufes ohne einigen
Vorbehalt los und zwar: a) die Landschaft Davos, Churwaiden
und die Gerichte im Prätigau am 15. Juli 1649 um 75,000 Gulden
haaren Geldes in Tiroler Währung; b) die Gerichte der VI Gemeinden
ob-Möntfalon um 14,000 Gulden, und die IV Gemeinden
unter-Montfalon in Unterengadin am 3. Juli 1652 um
12,600 Gulden; c) dann Ausser- und Inn erbellfort, Lenz,
St. Peter, Langwies in Schanfik am 27. Juli 1652 um
21,500 Gulden. Dem Hause Oesterreich verblieben noch in Graubünden
die Herrschaften Trasp im untern Engadin und Räzüns.
Fortsetzung der archäologischen Analekten von
Herrn Regierungsrath Arneth.
Die Münzen mit sapmie bezeichnet.
Alle mir bis jetzt sowohl durch Zeichnung als durch Selbstbesichtigung
zugekommenen Münzen, welche folgendermassen aussehen,
sind falsch:
1. Av. 2APMI2 BA2IAESS- Ein Kopf.
Rv. Ein Tempel, innerhalb desselben ein Altar, worauf Feuer
brennt, auf einer Seite eine menschliche Figur, auf der andern
ein Esel; unten: zwei Messer. Gold, etwa drei Ducaten im Gewicht.
2. Av. Ein Doppelkopf, ungefähr so wie Janus vorgestellt
wirdiäK uaß
Rv. 2APMI2 BA2IA. Eine Schildkröte, worauf ein Schild und
auf diesem eine Lanze, an deren beiden Seiten 2- Silber.
Ich würde diese Münzen ohne Weiteres zu den falschen gerechnet
und sie keiner weiteren Beachtung für würdig gehalten
haben, würden sie nicht in einer für Archäologie und Numismatik
so höchst lehrreichen Zeitschrift, im Bullettino delV lstituto di
Correspondenza Archeologica*), besprochen.
Per l’anno 1848, p. 50.