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Dichter nehmen von dem Schnitzen des Pfeiles Bilder für die
Magerkeit der Verliebten her, wie z. B. in den folgenden Versen,
welche nach dem Zeugniss Ihn Chalikan’s (des Plutarchs der Araber)
unter die gängund gäbsten gehören:
Deine Liebe hat mich dünn geschnitzt,
Und ich sehe desshalb aus gespitzt;
Bin, weil du nicht gnädig, hingeschwunden
Wie die gestern abgelaufnen Stunden;
Unsichtbar wenn ich dir ferne stehe
Bin ich sichtbar nur in deiner Nähe,
Sonnenstäubchen ist nur sichtbar ganz
Wenn erleuchtet von der Sonne Glanz.
Derkais. Rath Bergmann, seine „Beiträge zur kritischen
Geschichte Vorarlbergs und des angränzenden Graubünde ns
in älterer Zeit” fortsetzend, las diessmal: Ueber das Erlöschen des
reichen und gewaltigen Geschlechtes der Freiherren vonVatz,
(um 1335) und deren Hinterlassenschaft, wovon ein grosser Theil
durch Heirat und spätem Kauf an die mächtigen Grafen von Toggenbur
g kam. Nach dem Tode Friedrichs VI., des letzten dieses
Hauses, der am 30. April 1436 zu Feldkirch starb, traten in Churrhätien
eilf theils getrennt-freie, theils im Unterthanenverhältnisse
stehende Gerichte (aus denen nach Verschmelzung des Matschischen
und des Chorherrengerichtes zuSchiers in Eines der heutige Zehengerichten-Bund
entstand) zu Davos zusammen und schlossen am
8. Juni desselben Jahres unter sich und für sich allein einen ewigen
Bund zu gegenseitigem Schutz und Schirm ihrer bestehenden Rechte,
umnicht unter verschiedene Erben, deren sechs waren, vertheilt und
vereinzelt zu werden; jedoch dass rechtmässigen Erben die Rechte
ihres Eigenthums verbleiben. Nun gab K. Sigmund die vom Grafen
Friedrich besessenen Reichslehen seinem Kanzler und Liebling,
dem Grafen Kaspar v. Schlick, am 24 August 1437; später
aber belehnte nach des Grafen Verzichtleistung auf diese fern gelegenen
Herrschaften und Gerichte K. Albrecht II. ddo. Ofen am 29. Juni
1439 damit sämmtliche Toggenburgische Erben. Die vier Gerichte
und Reichslehen: Klosters im Prätigau, Davos, Bellfort und die
Vogtei zu Chunvalden, dann die beiden bischöflich Churischen
Lehen und Gerichte Ausser- und Inner-Schanfik gelangten an die
Grafen von Monlfort-Tettnang und vou diesen 1470 um 5060