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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 6. Band, (Jahrgang 1851)

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Ungerns  beanspruchte,  und  da  seine  Ansprüche  schnöde  verkannt
wurden  mit  gewaffneter  Hand  dieselben  geltend  machen  wollte.  —
König  Matthias  hatte  sich  in  den  letzten  Jahren  gegen  seinen
Adoptiv-Vater  auf  die  feindlichste  Weise  betragen  und  ihm  den
grösstenTheil  seiner  Erblande  gewaltsam  entrissen,  die  Geschichte
dieser  Gewaltthiitigkeiten  ist,  wie  so  vieles  Andere,  noch  nicht  mit
Wahrheit  geschildert;  wie  es  leider  nur  zu  gewöhnlich  ist,  der
glücklichen  Willkür  wird  Beifall  gezollt  und  dem  Unglück ­
  gesellt  sich  Hohn.—  Gewaltthat  wird  gepriesen  ,  nachgiebige ­
  Duldung  heisst  Schwäche,  und  Räuberei,  weil  sie  grossartig ­
  betrieben  wurde,  gilt  als  Grösse.—  Von  jeher  sind  Eroberer
die  Lieblinge  flacher  Geister.—
Die  ungrische  Nation  bewunderte  ihren  grossen  König,  der
freilich  auch  der  willkürlichste  aller  ihrer  Fürsten  gewesen
(daher  fast  nichts  von  ihm  im  Corpus  Juris),  und  wählte  mit  Beseitigung ­
  des  Vertrages—den  König  von  Böhmen  Wladislaus.  —
Was  sind  Verträge  den  leidenschaftlichen,  von  Nationalhass ­
  gestachelten  stolzen  Ungern  gewesen!
In  ihren  Augen  war  Oesterreich  (wie  Steiermark)  vielmehr  ein
erobertes  Land  und  wir  sehen  aus  der  Urkunde  VIII  unsers  Archivs ­
  (Jahrg.  1849,  2.  Band,  S.  407),  dass  die  zu  Ofen  versammelten ­
  ungrischen  Reichsstände  der  Stadt  Wien  die  Wahl  des  Königs
Wladislaus  von  Böhmen  zum  König  von  Ungern  und  Herzog
von  Oesterreich  verkünden  und  sie  ermahnen,  ihn  als  ihren
Herrn  und  Landesfürsten  zu  erkennen.
Von  Seite  der  ungrischen  Landstände  war  also  vor  der  Hand
die  feindseligste  Haltung  gegen  Kaiser  Friedrich  und  König  Maximilian ­
  eingetreten  und  König  Maximilian  musste  einen  grossen
Theil  der  Erblande  mit  gewaffneter  Hand  deii  Ungern  abnehmen
und  seine  und  seines  Hauses  Ansprüche  mit  Gewalt  geltend
machen.
Wir  wollen  hier  nur  von  dem  Endresultate  sprechen,  das  eben
in  dem  früher  erwähnten  Friedensschlüsse  vom  7.  November  1491
auf  folgende  Weise  sich  herausstellt.
Die  Artikel  zehn  bis  zwei  und  zwanzig  (inclusive)  betreffen
die  hochwichtige  Successionsangelegenheit,  es  wird  gut  sein,  eine
wörtliche  Uebersetzung  der  ersten  zwei  hier  vorzulegen,  um
die  späteren  Daten  darnach  beurtheilen  zu  können:
            
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