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trage Lei. Die mir übersandten Papier-Muster genügen aber durchaus
nicht und sind zudem viel zu klein auf die Grösse des Folio,
welches die nicht abzuändernde Anordnung des Codex, dessen treues
Bild der Druck werden soll, erfordert. Ich trage daher darauf
an, da die Papier-Preise, namentlich für die geschöpften Sorten
ungemein gestiegen sind, zu einem Denkmale dieser Art aber ein
dauerhaftes Materiale, das nicht wie unsere meisten Papiere, in
kurzer Zeit schon vergilbt, geboten erscheint, mir den Preis
von 25 fl. C. M. pr. Bogen, zu limitiren und alles Weitere mir
zu überlassen. Ich werde dafür Sorge tragen, dass ein schönes,
dabei dauerhaftes, wo möglich geschöpftes Papier herbeigeschafft
werde und verlange die Ausbezahlung erst dann, wenn die Exemplare
abgeliefert sind.
Dieses gilt natürlich nur von den 35 Seiten des Textes,
welcher somit 9 Bogen füllen, und die Summe von 225 fl. C. M.
kosten wird. Für meine Mühe beim Nachvergleich der Abschrift,
bei den Correcturen u. s. w. verlange ich nichts. Die Nachbildungen
der zum Mindesten vier Dutzend Schriftzüge, so wie
deren Uebertragung auf den Stein, liefere ich in 500 Exemplaren
um 100 fl. C. M. Durch diese 325 fl. C. M. rettet die Akademie
ein geschichtliches Denkmal von hohem Alter und grosser Wichtigkeit
und hat zudem 500 Exemplare als Eigenthum, die sie auch
zum Theile vervverthen kann. Will sie mir davon eine kleine Anzahl
zur Verfügung stellen, so werde ich diess dankbar annehmen.
Was übrigens meine Abhandlung, so wie deren einstige Drucklegung
betrifft, so kann natürlich über diese, bevor sie noch
geschrieben ist, nichts abgemacht werden. Ich will seiner Zeit meine
Arbeit vorlegen; Sie werden entscheiden wie viel sie werth ist, und
ich begnüge mich im Voraus mit dem Honorare, das Sie mir zuerkennen
werden.
Ich gestalte daher meinen Antrag folgendermassen:
Die verehrte Classe wolle mir für die Druckle<mno; des Todtcnund
Verbrüderungs-Buches von St. Peter in Salzburg, sammt den
dazu gehörigen Nachbildungen der Schriftzüge in Steindruck, für
ersteres 225 fl. C. M., für letztere 100 fl. C. M., beides in
einer Auflage von 500 Exemplaren, bewilligen. Die Ausbezahlung
dieser Beträge hätte bei Ablieferung der Exemplare zu erfolgen,
Das Verlagsrecht sei Eigenthum der Akademie.