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cs weder einer Beziehung - noch Auslegung, da die gleichzeitigen
geschichtlichen Belege ebenso deutlich als reichhaltig sind. Um
übrigens einer sachkundigen Beurthcilung Raum zu geben, dann
die Benützung des Stoffes auch zu anderen Zwecken und in anderen
Richtungen zu ermöglichen, sind am Ende die Quellenstellen im
Originaltext angeschlossen.
I. Abschnitt.
Die Auslagen für die vor „ Seiner röm. khuniglichcn oder
khays. Majestät” sich producirenden Comödianten, Springer,
Sänger, Ringer u. s. w. fielen nach dem bestandenen Zahlungssystem
in der Regel dem allgemeinen Staatshaushalte zur Last,
und wurden von den Hof-Einkünften aus den Kronländcrn bestritten.
Die Künstler erscheinen mit Namen, der Gattung ihrer
Production, und den erhaltenen Beträgen in den Zahlungsbelegen
; nur wenigen von ihnen wurden nebenbei manchmal Beiträge
aus der „gehaimben” Kammer (dem landesfürstlichen
Privatvermögen) zu Theil. Die betreffenden Acten sind, mit
Ausnahme von ein paar Fascikeln, vom Jahre 1543 bis 1750
zur Archäologie des Hoftheaterwesens von Wien und zum Theil
von Prag vorhanden. Von den Tagebüchern der „gehaimben”
Kammer existiren nur sehr wenige, bruchstückweise, welche
hier benützt wurden.
Nach der Erbländcrtheilung K. Ferdinand’s I. unter seine
Söhne gab cs im 16. und 17. Jahrhunderte aber auch Erzherzogliche
Hoflager in Graz und Innsbruck, wo, wie die hiesigen
Acten manchmal verrathen, Vorstellungen der Jünger Thailens
aller Art Statt hatten, über welche man vielleicht an Ort und
Stelle Aufzeichnungen linden wird, um, vereint mit jenen von
Wien und Prag, ein vollständiges Bild von dem Schutze zu erhallen,
welchen die österreichischen Fürsten aus dem Stamme
Habsburg der dramatischen Kunst an ihren Höfen angedeihen
Hessen.
Bis diese Quellen in Gratz und Innsbruck ausgebeutet sein
werden, mögen einstweilen jene von Wien aushelfen, von welchem
damals ohnehin der Impuls ausgegangen.
Da in der Regierungszeit K. Ferdinands I,, wie ich bereits
im 3. Band meiner Wiener Skizzen des Mittelalters bemei'kt,