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rings um ilas Grab des Propheten graben, so tief, bis man auf’s
Wasser kam; derselbe ward dann mit geschmolzenem Blei ausgefüllt.
Dies geschah im Jahre 557.
Nun begaben wir uns, erzählt unser Scheich, durch das östliche
Stadlthor hinaus auf den Friedhof Bakl-ol-Gharkäd, um die Gräber
der Heiligen daselbst zu besuchen. Dort sind die Gräber des
Ibrahim, Sohnes des Propheten, der Rukaja, Tochter desselben,
des Äbbäs Ibn-el-Muththalib, der Weiber des Propheten, wo unter
einer Kuppel vier Gräber, der Schäfije, Tochter des Abd-ol-Mutbthalib,
des Imam Mälik Ibn-il-Afsbahi, des Osmäu Ihn Affan, des
Ebu S’aid-el-Chadari. Unser Scheich besuchte nun täglich während
des ganzen Fastmonates die Moschee zu den fünf Gebetszciten.
Abends sassen die Leute in der Moschee, den Sonnenuntergang
erwartend; sobald sie unterging, tranken sie von dem Wasser,
das in Kühlkrügen 1 ) bereit gehalten ward, jeder holte dann
eine verdeckte Schüssel hervor, worin Käse, Datteln, Honig und
Brot, was ihre Mahlzeit ausmachte. Hieruuf ward das Abendgebet
gebetet, darnach zerstreuten sich alle, um Freunde zu besuchen
oder nach Hause zu gehen. Nach dem Nachtmahlc“) kehrte dann
alle Welt wieder in die Moschee zurück um das Nachtgebet zu
beten. Es ist Sitte der Leute von Medine, dass sie nach dem Gebete
Sfalät-et-teräwih die Moschee verlassen und die Thorc
schliessen; dann, wenn drei oder vier Stunden der Nacht verllossen
sind, kehren sie zurück, öffnen die Thorc, zünden die
Lampen an, und beten in Gemeinschaft sechzehn Rikä, die desshalb
es-Sittet-Afchrije genannt werden; hierauf wird die Moschee
wieder geschlossen und erst zum Morgengebete eröffnet. Als am
zwölften des Monats Ramadhän die Nachricht ankam, dass der
Scherif Sa’d die Harbbeduinen geschlagen und grosse Beute gewonnen
habe, ward durck drei Tage die Stadt beleuchtet und
Freudenschüsse von der Citadelle getban. Unser Scheich vergass
aber auch wissenschaftliche Beschäftigung nicht, er gab dem
Scheich Abd-ol-Kädir im Sfahif des Bucharl Unterricht, derselbe
liess auch seine Kinder von unserem Scheiche in der Rechtslehrc
*)
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