Ueber die Datirung einiger Urkunden Kaiser Friedrichs II.
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in denen Konrads nur selten iussimus, ungleich häufiger fecimus
gebraucht wird.
Insbesondere wird auch die Bezeichnung des Siegels zu
beachten sein. In den Kaiserurkunden findet sich kaum ein
Ausdruck mit gleicher Regelmässigkeit gebraucht, als sigillum
nostre maiestatis, mit der entsprechenden Bezeichnung der
Goldbulle wechselnd. In allen von mir durchgesehenen Urkunden
ergaben sich nur drei Ausnahmen, welche sämmtlich
die schon oben als unregelmässig bezeiclmeten Fälle treffen.
Das vereinzelte nostri culminis findet sich mehrfach in Urkunden
Konrads; unsere Urkunden trifft es nicht. Zweimal,
5, 282. 342. gebraucht Friedrich sigillum nostrum, wie in II,
wie es aber auch bei Konrad überaus häufig vorkommt. Nie
heisst es bei Friedrich imperiale nostrum sigillum, wie in III;
ebenso wenig finde ich dort sigillum. nostre celsitudinis, wie in I,
während das gerade der in Urkunden Konrads am häufigsten
vorkommende Ausdruck ist.
Schliesslich mag noch erwähnt werden, dass es in den
Kaiserurkunden regelmässig Datum Jieisst, wenn nicht bei vollständigerer
Datirung die Zeit mit Acta, der Ort mit Datum
eingeleitet wird.- Nur in den spätem Jahren Konrads heisst
es regelmässig Datum; früher herrscht auch da grosse Willkür.
Das Acta, bei Trennung der Datirung verschwindet nach
den ersten Jahren; dann heisst es bald Actum und Datum mit
Trennung der Datirung, bald Actum et Datum, bald Datum,
sehr häufig aber auch nur Actum. So finden wir denn auch
in I diesen letztem, der kaiserlichen Kanzlei vollkommen
fremden Brauch.
Eine genauere Prüfung der Fassung auch des besondern
Theiles der Urkunden würde wohl zweifellos noch weitere Haltpunkte
bieten. So mühsam eine solche sein würde, so überflüssig
scheint sie mir zu sein. Wo alle Formeln, welche eine
Prüfung zulassen, von dem feststehenden Brauche der kaiserlichen
Kanzlei ab weichen, dagegen umgekehrt sich dem der
königlichen aufs engste anschliessen, da wird das fragliche Verhältniss
keinem Zweifel mehr unterliegen können. Behaupte
ich in erster Reihe, dass jene Urkunden nicht vom Kaiser,
sondern von der deutschen Reichsregierung ausgestellt sind,
so wird das kaum mehr einem Widerspruche begegnen. Be-