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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

lieber  die  Datirung  einiger  Urkunden  Kaiser  Friedrichs  II.

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dem  Belieben  der  untergeordneten  Kanzleibeamten,  .denen  die
Ausfüllung  der  Formeln  oblag,  ziemlich  freier  Spielraum  gelassen ­
  sein.  Andererseits  zeigt  dann  doch  auch  hier  die  regelmässige ­
  Wiederkehr  gewisser  Wendungen  und  Ausdrücke,  für
welche  eben  so  wohl  andere  gleichbedeutende  hätten  gewählt
werden  können,  dass  die  Schreiber  nach  Formularen  arbeiteten
und  sich  in  manchen  Beziehungen  doch  ein  bestimmterer
Kanzleigebraueh  festgestellt  hatte.
Für  unsern  Zweck  legt  das  zunächst  die  Folgerung  nahe,
dass  drei  Urkunden,  welche  sämmtlich  derselben  Klasse  der
Litterae  patentes  angehören,  wahrscheinlich  auch  in  nächstliegender ­
  Zeit  ausgestellt  sind,  und  doch  so  viele  Unterschiede
in  den  allgemeinen  Formeln  zeigen,  wie  das  bei  unsern  der
Fall  ist,  eher  in  der  königlichen,  als  in  der  kaiserlichen  Kanzlei
entstanden  sein  dürften.  Es  wird  weiter  die  Folgerung  nicht  zu
bestreiten  sein,  dass  jede  Abweichung  von  dem  Brauche  der
kaiserlichen  Kanzlei  auch  dann  für  meine  Annahme  ins  Gewicht
fällt,  wenn  sich  keine  Annäherung  an  den  der  königlichen
zeigt;  dass  alle  Wendungen  und  Ausdrücke,  für  welche  sich
ein  Beleg  überhaupt  nicht  findet,  an  und  für  sich  eher  auf  die
königliche  deuten.
Zum  Behufe  der  Einzelprüfung  bezeichne  ich  die  Urkunde ­
  vom  April  aus  Lüttich  mit  I,  die  vom  October  aus  Cremona
  mit  II,  die  vom  November  aus  Wien  mit  III.
Da  der  kaiserliche  Titel  in  allen  dem  Brauche  der  kaiserlichen ­
  Kanzlei  entspricht,  so  wenden  wir  uns  zum  Eingänge
der  Urkunden,  uns  für  die  Theile  derselben  der  von  Sickel
aufgenommenen,  zunächst  auf  eine  frühere  Periode  berechneten,
aber  auch  hier  anstandslos  verwendbaren  Bezeichnungen  bedienend. ­
  Alle  drei  beginnen  mit  einer  Inscription  oder
Adresse,  welche,  da  es  sich  um  offene  Briefe  handelt,  nicht
an  bestimmte  Personen,  sondern  an  die  Gesammtheit  gerichtet
ist.  In  allen  dreien  findet  sich  weiter  eine  Promulgation;  in
I  und  II  unmittelbar  nach  der  Inscription;  in  III  von  derselben ­
  durch  eine  Arenga  getrennt,  welche  in  jenen  fehlt.
Schon  das  widerspricht  dem  Brauche  der  kaiserlichen
Urkunden.  Eine  Inscription  findet  sich  in  diesen  regelmässig
nur  da,  wo  das  Schriftstück  an  bestimmte  Personen  gerichtet
ist,  nicht  aber,  wie  in  offenen  Briefen,  an  die  Gesammtheit.
            
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