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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

lieber  die  Datirung  einiger  Urkunden  Kaiser  Friedrichs  II.

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möglich,  dass  schon  ein  Abkommen  des  Königs  mit  eben  jenen
Grossen  aus  dem  Jahre  1240  vorlag,  welches  auf  die  Fassung
der  Stelle  um  so  eher  Einfluss  üben  konnte,  als  jetzt  der  päbstliche
  Stuhl  erledigt  war.  Ebenso  ist  es  denkbar,,  dass  dem
Grafen  von  Jülich  daran  liegen  konnte,  dass  ihm  Düren  nicht
erst  vom  März  1242,  sondern  schon  vom  October  1241  an  verpfändet ­
  erschien;  es  mochte  sich  dabei  um  Einkünfte  handeln,
welche  in  der  Zwischenzeit  fällig  geworden  waren.  Selbst  bei
der  Urkunde  für  Hermann  von  Calkum,  bei  welcher  sich  allerdings ­
  keine  bestimmtere  Haltpunkte  für  spätere  Abfassung  ergeben, ­
  wäre  es  möglich,  dass  die  Zeitangabe  gerade  vom  20.
November  damit  Zusammenhänge,  dass  ihm  der  Bezug  seiner
Jahresrente  auf  den  11.  November  angewiesen  war.
Nach  allem  Gesagten  glaube  ich  behaupten  zu  dürfen,
dass  die  Annahme^  jene  Urkunden  seien  im  März  1242  zu
Aachen  oder  Köln  von  der  Reichsregierung  im  Namen  des
Kaisers  ausgefertigt,  der  damaligen  Sachlage  recht  wohl  entspricht ­
  und  nirgends  auf  Schwierigkeiten  stösst,  die  nicht  zu
beseitigen  wären;  jeder  andere  Versuch,  die  hier  zweifellos
vorliegenden  Unregelmässigkeiten  zu  erklären,  scheint  mir
zu  unzulässigen  Annahmen  zu  führen.  Ein  Erklärungsversuch,
der  darauf  ausläuft,  dass  Urkunden  nicht  bloss  von  einer  anderen
Person,  sondern  auch  von  einem  andern  Ort  und  aus  einer
andern  Zeit  herrühren,  als  in  ihnen  selbst  angegeben  ist,  mag
allerdings  an  und  für  sich  gewagter  erscheinen,  als  manche  der
von  mir  früher  als  unzulässig  bezeichneten  Erklärungsversuche.
Ich  würde  auch  kaum  voraussetzen,  für  meine  Ansicht  allgemeinere ­
  Zustimmung  zu  finden,  käme  nicht  noch  ein  Umstand
hinzu,  welcher  mir  den  Hauptpunkt  meiner  Behauptung  unwiderleglich ­
  zu  erweisen  scheint.  Geht  dieser  dahin,  dass  die  Urkunden ­
  nicht  vom  Kaiser  Friedrich,  sondern  von  der  deutschen
Reichsregierung-  ausgestellt  seien,  so  wird  derselbe  kaum  mehr
einem  Widerspruche  begegnen,  wenn  sich  feststellen  lässt,  dass
die  Urkunden  nicht  aus  der  kaiserlichen,  sondern  aus  der
Kanzlei  König  Konrads  hervorgegangen  sind.
Auf  die  Prüfung  einiger  Punkte,  welche  unter  andern
Verhältnissen  für  eine  solche  Beweisführung  massgebend  sein
könnten,  werden  wir  freilich  verzichten  müssen.  Zunächst  hat
sich  das  Siegel  auch  an  der  im  Originale  vorliegenden  Ur-Sitzb.
  d.  phiL-liist.  CI.  LXIX.  Bä.  III.  Hft.  20
            
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