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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

300

Ficker.

des  Kaisers  auf  der  Insel  durchzuführen  war.  Nehmen  wir
an,  der  Grosshofjustitiar  habe  die  Vollmacht  erhalten,  unter
Namen  und  Siegel  des  Kaisers  nicht  etwa  ganz  allgemein  zu
urkunden,  wohl  aber  solche  Privilegien,  bei  welchen  die  Prüfung ­
  keinen  Anstand  bot,  einfach  zu  erneuern,  so  scheint  mir
das  den  Verhältnissen  durchaus  zu  entsprechen  und  jene  auffallenden ­
  Ortsangaben  am  einfachsten  zu  erklären.  Ob  die
Ortsangaben  dem  Aufenthalte  des  Grosshofjustitiar  entsprechen,
können  wir  nicht  prüfen.  Sie  mochten  auch  willkürlich  gemacht ­
  werden;  wenigstens  scheint  die  Ortsangabe  Brindisi
einem  früheren  Privileg  für  dasselbe  Kloster  entnommen  zu
sein;  vgl.  Huillard  2,  950.
Damit  sind  wir  auf  einen  Weg  hingewiesen,  auf  den  es
uns  gelingen  dürfte,  auch  für  unsere  Urkunden  die  Lösung  zu
linden.  Sind  diese  überhaupt  nicht  vom  Kaiser  selbst,  sondern
von  einem  Andern  in  seinem  Namen  ausgestellt,  so  kann  zunächst ­
  über  diesen  Andern  kein  Zweifel  herrschen.  Es  ist  da
nur  an  König  Konrad,  beziehungsweise  die  ihm  zur  Seite  stehende ­
  Reichsregierung  zu  denken;  liegt  das  doch  nach  Allem
so  nahe,  dass  eine  jener  Urkunden  von  bewährten  Forschern
geradezu  für  eine  Urkunde  König  Konrads  gehalten  wurde.
Versuchen  wir  es  nun,  zu  prüfen,  ob  jene  Annahme  den  besondern
  Zeitverhältnissen  entspricht,  so  wird  die  Sachlage  hier
dadurch  etwas  verwickelter,  dass  nicht  allein  Aussteller  und
Ort  nicht  Zusammentreffen,  sondern  in  zweien  der  Urkunden
auch  Zeit  und  Inhalt  nicht  übereinstimmen.  Ich  suchte  nachzuweisen, ­
  dass  die  vom  April  und  Oct.  1241  datirten  Urkunden
frühestens  im  December,  nach  dem  Uebertritt  des  Grafen  von
Jülich  zur  kaiserlichen  Partei,  höchst  wahrscheinlich  aber  erst
im  März  1242  entstanden  sein  dürften.  Ob  Aehnliches  dann
auch  für  die  vom  20.  November  datirte  anzunehmen  ist,  deren
Inhalt  keine  bestimmtere  Anhaltspunkte  bietet,  mag,  wenn  es
mir  auch  wahrscheinlich  ist,  dahingestellt  bleiben.  Denn  für
unsere  nächsten  Zwecke  begründet  es  keinen  Unterschied,  ob
die  Urkunden  in  einer  frühem  oder  spätem  Zeit  des  Winterhalbjahres ­
  1241  auf  1242  ausgestellt  sind,  während  unsere
Annahme  im  April  1241  allerdings  auf  grössere  Schwierigkeiten ­
  stossen  würde.  Wir  stellen  demnach  die  Aufgabe  dahin,
zu  prüfen,  ob  die  Annahme,  jene  Urkunden  seien  im  März  1242
            
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