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Ficker.
des Kaisers auf der Insel durchzuführen war. Nehmen wir
an, der Grosshofjustitiar habe die Vollmacht erhalten, unter
Namen und Siegel des Kaisers nicht etwa ganz allgemein zu
urkunden, wohl aber solche Privilegien, bei welchen die Prüfung
keinen Anstand bot, einfach zu erneuern, so scheint mir
das den Verhältnissen durchaus zu entsprechen und jene auffallenden
Ortsangaben am einfachsten zu erklären. Ob die
Ortsangaben dem Aufenthalte des Grosshofjustitiar entsprechen,
können wir nicht prüfen. Sie mochten auch willkürlich gemacht
werden; wenigstens scheint die Ortsangabe Brindisi
einem früheren Privileg für dasselbe Kloster entnommen zu
sein; vgl. Huillard 2, 950.
Damit sind wir auf einen Weg hingewiesen, auf den es
uns gelingen dürfte, auch für unsere Urkunden die Lösung zu
linden. Sind diese überhaupt nicht vom Kaiser selbst, sondern
von einem Andern in seinem Namen ausgestellt, so kann zunächst
über diesen Andern kein Zweifel herrschen. Es ist da
nur an König Konrad, beziehungsweise die ihm zur Seite stehende
Reichsregierung zu denken; liegt das doch nach Allem
so nahe, dass eine jener Urkunden von bewährten Forschern
geradezu für eine Urkunde König Konrads gehalten wurde.
Versuchen wir es nun, zu prüfen, ob jene Annahme den besondern
Zeitverhältnissen entspricht, so wird die Sachlage hier
dadurch etwas verwickelter, dass nicht allein Aussteller und
Ort nicht Zusammentreffen, sondern in zweien der Urkunden
auch Zeit und Inhalt nicht übereinstimmen. Ich suchte nachzuweisen,
dass die vom April und Oct. 1241 datirten Urkunden
frühestens im December, nach dem Uebertritt des Grafen von
Jülich zur kaiserlichen Partei, höchst wahrscheinlich aber erst
im März 1242 entstanden sein dürften. Ob Aehnliches dann
auch für die vom 20. November datirte anzunehmen ist, deren
Inhalt keine bestimmtere Anhaltspunkte bietet, mag, wenn es
mir auch wahrscheinlich ist, dahingestellt bleiben. Denn für
unsere nächsten Zwecke begründet es keinen Unterschied, ob
die Urkunden in einer frühem oder spätem Zeit des Winterhalbjahres
1241 auf 1242 ausgestellt sind, während unsere
Annahme im April 1241 allerdings auf grössere Schwierigkeiten
stossen würde. Wir stellen demnach die Aufgabe dahin,
zu prüfen, ob die Annahme, jene Urkunden seien im März 1242