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Ficker.
Diese Urkunden haben keine Ortsangabe. Dagegen linden
sich Urkunden König Johanns von Böhmen mit Ortsangaben,
welche nur in seiner Abwesenheit von der dazu bevollmächtigten
Regentschaft Böhmens ausgestellt sein können; vgl.
Addit. III S. XIII. Unter dem Namen Herzog Rudolfs von
Oesterreich sind am 20. Aug. 1360 eine Reihe von Urkunden
zu Wien ausgestellt, obwohl der Herzog damals nicht allein
erweislich zu München war, sondern auch in den Urkunden
selbst erklärt, da er gegenwärtig nicht im Lande sei, so habe
er befohlen, der Urkunde vorläufig das Siegel der Stadt Wien
anzuhängen; vgl. Lichnowsky Gesch. des H. Habsburg 4,
Urkk. n. 204 ff. Aus früherer Zeit hat Delisle Catalogue des
actes de Philippe Auguste LXI ein zweifelloses Beispiel nachgewiesen.
Aus der Zeit, während der der König 1190 und
1191 auf dem Kreuzzuge war, haben sich neun unter seinem
Namen und Siegel ausgestellte Urkunden erhalten, theils ausdrücklich
aus Paris datirt, theils ohne Ortsangabe, aber sichtlich
zu Paris entstanden; der König muss der von ihm bestellten
Regierung die Vollmacht dazu gegeben haben und es
wurde für diesen Zweck ein eigenes königliches Siegel gefertigt;
in einer der Urkunden ist bemerkt: ln presentia nostrorum
burgensium, qui sigillum nostrum custodiunt. Auf einen
weitern Fall macht mich Stumpf aufmerksam. Dieser hat
früher die Urkunde König Konrads für Werden, gegeben am
17. Oct. 1147 zu Nimwegen als unecht bezeichnet, weil der
König damals auf dem Kreuzzuge war; er theilt mir jetzt mit,
dass die Echtheit des von ihm inzwischen eingesehenen Originals
keinem Zweifel unterliegen könne. Es müssen daher
während der Abwesenheit des Königs unter seinem Namen und
Siegel Urkunden ausgestellt sein.
Für uns ist nun von besonderer Bedeutung, dass auch in
den frühem Zeiten Kaiser Friedrichs II. Aehnliches vorgekommen
zu sein scheint. Wir haben Urkunden des Kaisers datirt
Melfi im Aug. 1223 und Febr. 1224, dann Brindisi im März
1224, Huillard 2, 395. 404. 943. (Eine von Böhmer zu 1223
Oct. 3 eingereihte Urkunde ist nicht allein unecht, sondern
müsste nach dem Inhalte erst nach 1229 ausgestellt sein.) Der
Kaiser war seit Juli 1223 auf der Insel; die Annahme, er
sei zu jener Zeit an jenen Orten gewesen, ist ganz unzulässig.