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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

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Ficker.

Diese  Urkunden  haben  keine  Ortsangabe.  Dagegen  linden
sich  Urkunden  König  Johanns  von  Böhmen  mit  Ortsangaben,
welche  nur  in  seiner  Abwesenheit  von  der  dazu  bevollmächtigten ­
  Regentschaft  Böhmens  ausgestellt  sein  können;  vgl.
Addit.  III  S.  XIII.  Unter  dem  Namen  Herzog  Rudolfs  von
Oesterreich  sind  am  20.  Aug.  1360  eine  Reihe  von  Urkunden
zu  Wien  ausgestellt,  obwohl  der  Herzog  damals  nicht  allein
erweislich  zu  München  war,  sondern  auch  in  den  Urkunden
selbst  erklärt,  da  er  gegenwärtig  nicht  im  Lande  sei,  so  habe
er  befohlen,  der  Urkunde  vorläufig  das  Siegel  der  Stadt  Wien
anzuhängen;  vgl.  Lichnowsky  Gesch.  des  H.  Habsburg  4,
Urkk.  n.  204  ff.  Aus  früherer  Zeit  hat  Delisle  Catalogue  des
actes  de  Philippe  Auguste  LXI  ein  zweifelloses  Beispiel  nachgewiesen. ­
  Aus  der  Zeit,  während  der  der  König  1190  und
1191  auf  dem  Kreuzzuge  war,  haben  sich  neun  unter  seinem
Namen  und  Siegel  ausgestellte  Urkunden  erhalten,  theils  ausdrücklich ­
  aus  Paris  datirt,  theils  ohne  Ortsangabe,  aber  sichtlich ­
  zu  Paris  entstanden;  der  König  muss  der  von  ihm  bestellten ­
  Regierung  die  Vollmacht  dazu  gegeben  haben  und  es
wurde  für  diesen  Zweck  ein  eigenes  königliches  Siegel  gefertigt; ­
  in  einer  der  Urkunden  ist  bemerkt:  ln  presentia  nostrorum
  burgensium,  qui  sigillum  nostrum  custodiunt.  Auf  einen
weitern  Fall  macht  mich  Stumpf  aufmerksam.  Dieser  hat
früher  die  Urkunde  König  Konrads  für  Werden,  gegeben  am
17.  Oct.  1147  zu  Nimwegen  als  unecht  bezeichnet,  weil  der
König  damals  auf  dem  Kreuzzuge  war;  er  theilt  mir  jetzt  mit,
dass  die  Echtheit  des  von  ihm  inzwischen  eingesehenen  Originals ­
  keinem  Zweifel  unterliegen  könne.  Es  müssen  daher
während  der  Abwesenheit  des  Königs  unter  seinem  Namen  und
Siegel  Urkunden  ausgestellt  sein.
Für  uns  ist  nun  von  besonderer  Bedeutung,  dass  auch  in
den  frühem  Zeiten  Kaiser  Friedrichs  II.  Aehnliches  vorgekommen ­
  zu  sein  scheint.  Wir  haben  Urkunden  des  Kaisers  datirt
Melfi  im  Aug.  1223  und  Febr.  1224,  dann  Brindisi  im  März
1224,  Huillard  2,  395.  404.  943.  (Eine  von  Böhmer  zu  1223
Oct.  3  eingereihte  Urkunde  ist  nicht  allein  unecht,  sondern
müsste  nach  dem  Inhalte  erst  nach  1229  ausgestellt  sein.)  Der
Kaiser  war  seit  Juli  1223  auf  der  Insel;  die  Annahme,  er
sei  zu  jener  Zeit  an  jenen  Orten  gewesen,  ist  ganz  unzulässig.
            
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