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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

Ueber  die  Datirung  einiger  Urkunden  Kaiser  Friedrichs  II.

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Mark  handelte  es  sich  nicht  etwa  um  eine  Aushülfe  zu  augenblicklicher ­
  Verwendung,  sondern  um  dauernde  Vermehrung
seiner  reichslehnbaren  Einkünfte.  Ich  wüsste  nicht,  wie  dieser
Gegensatz  bei  Einhaltung  der  Zeitfolge  der  Urkunden  irgendwie ­
  zu  erklären  wäre.  Und  auch  an  und  für  sich  wüsste  ich
mir  die  Anweisung  einer  so  überaus  bedeutenden  Summe  im
October  nicht  zu  erklären.  Von  Diensten,  welche  der  Graf
bis  dahin  geleistet  hatte,  kann  noch  nicht  die  Rede  sein;  und
so  bedeutend  war  seine  Macht  doch  nicht,  dass  die  Hülfe,
welche  er  möglicherweise  in  Zukunft  leisten  konnte,  um  eine
solche  Summe  nicht  zu  theuer  erkauft  sein  sollte.  Der  ungleich
mächtigere  Herzog  von  Brabant  hat  im  März  1242  nur  dreitausend ­
  Mark  erhalten.  Und  höher  hat  man  später  unter
zweifellos  viel  drängenderen  Verhältnissen  auch  die  Hülfe  des
Grafen  nicht  angeschlagen.  Jene  frühere  Verpfändung  von
Düren  nämlich  muss  rückgängig  geworden  sein;  zweifellos  in
Folge  der  Aussöhnung  des  Grafen  mit  dem  Erzbischöfe  von
Köln  im  November  1242.  Am  12.  Dec.  1246,  also  nach  Aufstellung ­
  eines  Gegenkönigs  und  Verlust  einer  grossen  Schlacht
gegen  denselben,  wurde  dann  aber  der  Graf  um  dreitausend
Mark  für  die  Sache  des  Kaisers  wiedergewonnen  und  ihm
abermals  Düren  als  Sicherheit  bestellt;  vgl.  Huillard  6,  881.
Sehen  wir  nun  aber  von  der  Zeitangabe  der  Urkunde,
welche  ja  ohnehin  unhaltbar  zu  sein  scheint,  ganz  ab,  so  finden ­
  wir  leicht  eine  Sachlage,  wo  die  Verschreibung  einer  so
bedeutenden  Summe  gerade  an  den  Grafen  von  Jülich  den
Verhältnissen  durchaus  entspricht.  Das  war  damals,  als  der
Graf  nach  der  Schlacht  bei  Lechenich  das  eine  Haupt  der
päpstlichen  Partei,  den  Erzbischof  von  Köln,  gefangen  in  seinen
Händen  hatte.  Wäre  ihm  damals  zur  Belohnung  für  die  geleisteten ­
  Dienste  und  um  sich  seiner  Treue  zu  versichern,
eine  solche  Summe  ohne  weitere  Gegenleistung  verschrieben,
so  würde  das  in  dieser  Zeit  an  und  für  sich  weniger  auffallen.
Es  müssen  aber  weiter  damals  vom  Grafen  bestimmte  Verpflichtungen ­
  gegen  das  Reich  übernommen,  es  muss  ein  Vertrag ­
  geschlossen  sein,  wonach  der  Graf  den  Erzbischof  fortan
nicht  als  eigenen,  sondern  als  Gefangenen  des  Reichs  in  seinem
Gewahrsam  haben  sollte.  Denn  als  der  Graf  treubrüchig  am
2.  Nov.  1242  sich  mit  dem  Erzbischöfe  verständigte,  heisst
            
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