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Ficker.
seit längerer Zeit in Fehde mit den Herzogen von Brabant
und Limburg und andern Grossen. Der König verlangte, dass
die Parteien auf einem Tage zu Frankfurt sich seiner Vermittlung
oder seinem Urtheile unterwürfen; da der Erzbischof
nicht erschien, erklärte sich der König für dessen Feinde. Er
wird nun die Stadt Köln zur Einstellung der Fehde aufgefordert
haben; aus dem Inhalte jener Urkunde lässt sich schliessen,
dass diese sich dazu bereit erklärte, wenn sie auf den Schutz
des Königs, zunächst wohl gegen den Erzbischof, bauen dürfe.
Dieser Schutz wurde dann am 7. Juli nicht allein im Allgemeinen
verheissen, sondern es wurden auch bestimmt die
Grafen von Sayn und Geldern damit beauftragt. Dass die
Stadt daraufhin die Fehde einstellte, ergibt sich einmal daraus,
dass sie sich am 27. Juli vom Erzbischof bezeugen Hess, dass
sie ihm vom Beginn der Fehde bis zum 25. Juli getreulich
beigestanden habe (Lacomblet Urk. Buch 2, 127), während
weiter die Annalen melden, dass nach dem Friedensschlüsse,
der nach den Ui’kunden Anfang September fällt, Misshelligkeiten
zwischen dem Erzbischöfe und der Stadt entstanden
seien, weil dieselbe jenen ihren Versprechungen gemäss nicht
bis zum Ende unterstützt habe.
Waren bei der Verbriefung Konrads für Köln besondere
Verhältnisse massgebend, so könnten diese nun auch die Vermuthung
nahe legen, der Inhalt unserer Urkunde gehe auf
einen damals vom Könige mit den niederländischen Grossen
geschlossenen Vertrag zurück. Auch der Stadt wurde damals
eine entsprechende Verbriefung des Kaisers selbst versprochen;
unsere Urkunde wäre dann die aus unbekannten Ursachen sehr
verzögerte kaiserliche Bestätigung des Abkommens mit dem
Könige. Allerdings handelt es sich um Grosse, welche durchweg
1240 Feinde des Erzbischofs gewesen zu sein scheinen.
Dass sie dem Könige, als er für sie Partei ergriff, bestimmtere
Zusicherungen machten, ist gewiss nicht unwahrscheinlich;
aber schwerlich in solcher Fassung, wie sie unsere Urkunde
zeigt. Auch nach der Einmischung des Königs behielt jene
niederrheinische Fehde doch durchaus einen localen Charakter,
wurde insbesondere auch wohl vom Könige, beziehungsweise
der Heichsregierung so aufgefasst, da man nicht einmal Veranlassung
nahm, in der Nähe zu bleiben, das Hoflager fort-