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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

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Fickor.

Foggia,  in  diesem  zu  Neapel  urkundet.  Leider  enthalten  diese
Urkunden,  wie  die  meisten  dieser  Zeit,  keine  Tagesangaben.
Nach  der  Durchschnittsrechnung  würde  der  Raum  zwischen
ihnen  vier  Wochen  betragen,  möglicherweise  freilich  acht  Wochen,
oder  aber  umgekehrt  auch  nur  wenige  Tage.  Nichts  berechtigt
uns,  gerade  den  längsten  Zeitraum  anzunehmen.  Dass  Friedrich
nicht  gerade  nur  in  den  ersten  Tagen  des  März  noch  zu  Foggia
war,  ergibt  sich  doch  ziemlich  sicher  aus  der  Angabe  Richard’s,
dass  der  Kaiser  eben  im  März  die  entsetzten  Justitiare  zu  sich
nach  Foggia  berief  und  dort  eine  Untersuchung  gegen  sie  einleiten ­
  liess.  Und  auch  der  Schluss  Schirrmachers,  dass  die
eine  Urkunjde  in  die  letzten  Tage  des  April  fallen  werde,  weil
Friedrich  auch  am  3.  Mai  zu  Neapel  urkundet,  ist  ganz  unsicher; ­
  es  wäre  vielleicht  der  Schluss  eben  so  berechtigt,  der
Kaiser  dürfe  schon  früher  im  April  zu  Neapel  gewesen  sein,
da  er  im  Mai  auch  noch  mehrfach  zu  Capua  urkundet,  und
schwerlich  anzunehmen  ist,  dass  er  in  einer  Zeit,  wo  ihn  nichts
drängte,  nur  wenige  Tage  zu  Neapel  gewesen  sein  sollte.  Und
läge  wirklich  der  möglichst  grosse  Zwischenraum  zwischen  der
Ausstellung  der  Urkunden,  ein  wie  grosser  Zufall  müsste  es
daun  weiter  sein,  dass  die  urkundliche  Lücke  des  Itinerars
sich  gerade  mit  der  Zeit  der  Reise  decken  sollte,  dass  sich
gerade  Urkunden  erhalten  hätten,  welche  unmittelbar  vor  der
Abreise  und  unmittelbar  nach  der  Rückkehr  ausgestellt  sein
müssten.
Die  Behauptung,  dass  das  urkundliche  Itinerar  hier  die
Annahme  einer  Abwesenheit  von  etwa  sieben  Wochen,  wie  sie
Schirrmacher  beansprucht,  gestatte,  erscheint  mir  an  und  für
sich  so  gewagt,  dass  gewiss  nur  die  gewichtigsten  und  unzweideutigsten ­
  Beweise  für  solche  Abwesenheit  sie  als  zulässig  erscheinen ­
  lassen  könnten.  Aber  selbst  angenommen,  in  dieser
Richtung  beständen  keine  Bedenken,  wer  dürfte  dann  bei  genauerer ­
  Erwägung  der  Umstände  geneigt  sein,  der  Annahme
beizupflichten,  Friedrich  sei  in  drei  Wochen  von  Foggia  nach
Frankfurt  gereist,  habe  dort  etwa  durch  acht  Tage  Hof  gehalten ­
  und  sei  dann  in  drei  Wochen  nach  Neapel  zurückgereist?
Das  wäre  für  einen  Eilboten  in  günstiger  Jahreszeit  gewiss
eine  ganz  anerkennenswerthe  Leistung.  Sie  dem  Kaiser  zuzutrauen, ­
  der  sich  den  Fünfzigern  näherte,  dürfte  unter  allen
            
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