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Lambel.
die wür Freyen haben in demselben gericht vnnd von Alter
lierkhumen sein/
15. Mühlbach.
A. Pap. 17. Jahrh. 4 Bll. 4°. im Fürstl. Starhembergischen
Archiv zu Eferding, Fach 45, N. 4.
Bl. 1“. ,Pann Biechl Im Hochgräffl. Starhemberg. Obrist
Hoffmarschallischen Ambt Mühlpach In Vnder Ossterreich Inerhalb
SPitz.
Hie sint Vermörckht Vnßere Recht auf dem Gueth im
Mühlpach/
Bl. 4“ stehen von derselben Hand, die das ,Pann Biechl'
schrieb, also offenbar aus dem Original horübergenommen, zwei
Notizen über Abhaltung von Ehafttaidingen am 5. October 1599
und 20. October 1622.
B. Pap. 18. Jahrh., 10 beschr. Bll. fol. w. o.
Bl. 1“ ,Ehafftes Tadings Büechel/
Bl. 2 a . ,Ehaffte-Tädings Puncten Welche denen Hochgräfl.
Starhembergisch- Vnd nach der Herrschafft Wildberg gehörigen
Vnterthannen in Mühlgraben bey SPiz in dem Ehehafft täding,
wie vnnd was sich ein Jeder zuuerhalten hat, alljährl. abzulegen
vnnd vorzuhalten seynd. Wie Voigt' etc.
Von A verschieden.
16. Mexifelden.
Pap. 1705,10 Bll. fol. im Statthalterei-Archiv zu Linz XXXI.
Collationirte Abschrift (d. d. 22. September 1705) nach einem
Vidimus d. d. 7. Jänner 1689.
Bl. 1“—2“ bestätigt und renovirt K. Ferdinand II. dem
Richter, Rath und der Gemeinde von N. auf ihre Mittheilung
,wie das noch vor etlich Jahren durch Feuersbrunst vmb ihre
vralte in yeblichen brauch gehabte Privilegien vnd Freiheiten
khomben' und ihrer Bitte entsprechend diese Freiheiten.
,Hernach folgen die Freiheits Puncten/
Bl. 3\ ,Zum Vierten seind auch alle Burger vnd Inleith
wie auch sonst maniglich so dem g’hrts Stab in Neufelden vnderworffen
ainen Richter oder in abwesenheit dessen dem an- oder
nachge (3 b ) sezten Richter in allen Recht vnd billichen Sachen
gehorsamb zu laisten vnd gewärttig zu sein schuldig vnd verbunden,
dahero auch Jährlich zu Ehehaffts Zeiten die Märckhtliche
befreyungen vor ainer ganzen Burgerschafft vnd gemain