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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

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Lambel.

die  wür  Freyen  haben  in  demselben  gericht  vnnd  von  Alter
lierkhumen  sein/
15.  Mühlbach.
A.  Pap.  17.  Jahrh.  4  Bll.  4°.  im  Fürstl.  Starhembergischen
  Archiv  zu  Eferding,  Fach  45,  N.  4.
Bl.  1“.  ,Pann  Biechl  Im  Hochgräffl.  Starhemberg.  Obrist
Hoffmarschallischen  Ambt  Mühlpach  In  Vnder  Ossterreich  Inerhalb
  SPitz.
Hie  sint  Vermörckht  Vnßere  Recht  auf  dem  Gueth  im
Mühlpach/
Bl.  4“  stehen  von  derselben  Hand,  die  das  ,Pann  Biechl'
schrieb,  also  offenbar  aus  dem  Original  horübergenommen,  zwei
Notizen  über  Abhaltung  von  Ehafttaidingen  am  5.  October  1599
und  20.  October  1622.
B.  Pap.  18.  Jahrh.,  10  beschr.  Bll.  fol.  w.  o.
Bl.  1“  ,Ehafftes  Tadings  Büechel/
Bl.  2 a .  ,Ehaffte-Tädings  Puncten  Welche  denen  Hochgräfl.
Starhembergisch-  Vnd  nach  der  Herrschafft  Wildberg  gehörigen
Vnterthannen  in  Mühlgraben  bey  SPiz  in  dem  Ehehafft  täding,
wie  vnnd  was  sich  ein  Jeder  zuuerhalten  hat,  alljährl.  abzulegen ­
  vnnd  vorzuhalten  seynd.  Wie  Voigt'  etc.
Von  A  verschieden.
16.  Mexifelden.
Pap.  1705,10  Bll.  fol.  im  Statthalterei-Archiv  zu  Linz  XXXI.
Collationirte  Abschrift  (d.  d.  22.  September  1705)  nach  einem
Vidimus  d.  d.  7.  Jänner  1689.
Bl.  1“—2“  bestätigt  und  renovirt  K.  Ferdinand  II.  dem
Richter,  Rath  und  der  Gemeinde  von  N.  auf  ihre  Mittheilung
,wie  das  noch  vor  etlich  Jahren  durch  Feuersbrunst  vmb  ihre
vralte  in  yeblichen  brauch  gehabte  Privilegien  vnd  Freiheiten
khomben'  und  ihrer  Bitte  entsprechend  diese  Freiheiten.
,Hernach  folgen  die  Freiheits  Puncten/
Bl.  3\  ,Zum  Vierten  seind  auch  alle  Burger  vnd  Inleith
wie  auch  sonst  maniglich  so  dem  g’hrts  Stab  in  Neufelden  vnderworffen
  ainen  Richter  oder  in  abwesenheit  dessen  dem  an-  oder
nachge  (3 b )  sezten  Richter  in  allen  Recht  vnd  billichen  Sachen
gehorsamb  zu  laisten  vnd  gewärttig  zu  sein  schuldig  vnd  verbunden, ­
  dahero  auch  Jährlich  zu  Ehehaffts  Zeiten  die  Märckhtliche
  befreyungen  vor  ainer  ganzen  Burgerschafft  vnd  gemain
            
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