Weisthümer-Forschungen in Ober-OeBtermch.
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der Schrannen zu fridburg der lanndtschafft gemelldet vnd geil
flennt in Eehafften taidingen des mantags nach li echtmess
vnd des mantags nach sand pfilipps (so) vnd sand Jacobs tag
vnd des mantags nach sandt Michels tag' etc.
Rothe Ueberschriften stehen noch 84“ ,Die Recht der
Gotzhawser', und 84 b ,Des Gotshaws Recht zu Ranshofen'.
5. Galneukirchen.
Pap. 18 beschr. Bll. fol. 1756, in der Gemeindelade von
Galneukirchen.
Bl. 1“. ,Ich Hanrich (so) Maximilian Des Heyl. Römischen
Reichs Graff Vnd Herr uon Starhemberg auff Wiltborg
Riedegg Lobenstain Reichenau Aurberg, Praydenprückh Kriechbaum,
Au Haggn, Wangern und Schmellendorff, Herr der Graffschafft
Schaumburg und Herrschafft Eferding, Der Röm. Kay.
König!. Cath. May. Wirklichen geheimber (so) Rath und N. 0.
Cammerer
Gibe hiemit in Gnaden zu vernehmen Waß gestalten
euch die unumgängliche nothwendiget zur einführung guetter
Ordnung, einbindtung deß schuldigen gehorsamb gegen seiner
vorgeseczten Obrigkeit und Endlichen zur ablainung deß Öffters
entstehenden Hafß und Neuth vnter der Burger.gemainde erforderen
will, dz gleich wie Meine Vorgeweste (l b ) Gräfl. Ahn
vnd Vranen Beflifßen gewesten (so) zur aufnahmc des Burgers
verschidene gesacze einzuführen, Ich also uon Obhabender Jurisdiction
vnd Vortführung der Justiz wegen deßgleichen vnter
euch fortzupflanczen geruechen, dise euer alte herkhommen vnd
Datingspuncten fernershin erneuern vnd aufs Neue vntern Meiner
Aigenen Namens vnterschrifft vnd gräfl. Förttigung Bestättigen
wollen wie volgt' etc.
18“. ,Defßen zur Wahrer Vrkhundt habe ich solches
mit aigener Handtschrifft vnd mit meiner Erbangebohrnen gräfl.
Förttigung Bestättigen wollen. Geben Auf Meiner Herrschafft
Riedegg den zwölfften Merczen deß Ain dausent Sibenhundert
Sechs vnd Fünfzigsten Jahrs.
(Unterschrift) Heinrich Graff vndt Herr von Starhemberg m. p.
den 12. März 756 Jahrs'.
Siegel anhangend.