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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 69. Band, (Jahrgang 1871)

Weisthümer-Forsclmngen  iu  Ober-Oesterreich.

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(in.  Nieder-Oest.),  Reichenau,  Spitz  (Nieder-Oest.)  und
Windhag  (seit  1641  ein  Markt  im  Mühlviertel  nordöstlich
von  Freistadt,  nahe  an  der  böhmischen  Grenze)  zum  Theil  in
doppelter  verschiedener  Aufzeichnung,  wodurch  meine  früheren
Forschungen  im  Mühlkreise  aus  dem  Jahre  1868  sowohl
(Sitzungsb.  LX,  555,  556,  560),  als  die  heuer  angestellten  in
willkommener  Weise  ergänzt  werden.  In  wiefern  etwa  das  eben
gefundene  Taiding  von  Zwettl  mit  dem  der  Commission  früher
zugekommenen  identisch  oder  davon  verschieden  ist,  kann  ich
im  Augenblick,  wo  mir  dieses  zur  Vergleichung  nicht  vorliegt,
nicht  entscheiden.  Von  Reichenau  kam  dadurch  ausser  einer
neuen  collationirten  Abschrift  (1628)  der  alten  von  Eberhart
Marschalch  1495  ertheilten  Freiheiten,  welche  die  k.  Academie
schon  besitzt,  und  einem  Extract  aus  dem  von  mir  1868  in
der  Marktlade  zu  Reichenau  gefundenen  Taidinge  von  1661
noch  eine  dritte,  so  viel  ich  urtheilen  kann,  verschiedene  Aufzeichnung ­
  der  ,Ehehaft-Tädings-Puncten (  aus  dem  18.  Jahrh.
zum  Vorschein.  Um  sicher  zu  sein,  dass  mir  nichts  Erreichbares ­
  entgangen  sei,  wurde  auch  das  Stadtarchiv  in  Eferding
durchsucht,  welches  unter  seinen  Urkunden  aber  kein  Taiding
verwahrt.  In  G  r  i  e  s  k  i  r  c  h  e  n  fand  ich,  unterstützt  vom  Herrn
Bürgermeister  Heinr.  Bräymann  und  Herrn  Gemeindebeamten
Max  Bauer,  im  Stadtarchiv  ausser  Protokollen  über  abgehaltene
Ehafttaidinge,  die,  soviel  ich  sah,  bis  1732  herabreichen,  nach
einigem  Suchen  auch  das  Ehafttaidingsbuch  selbst  in  einer  Hs.
aus  dem  17.  Jahrh.  Es  muss  aber  mindestens  über  das  Jahr
1564  hinaufreichen:  denn  in  derselben  Hs.  findet  sich  eine,
den  31.  October  des  genannten  Jahres  von  Sigmund  von  Polheim
aufgerichtete  Markt-Ordnung,  welche  sich  bereits  auf  das  alte
Ehafttaidingsbuch  als  Grundlage  bezieht.  Von  dieser  Markt-Ordnung
  fand  sich  \yeiter  nicht  blos  eine  zweite,  nach  dem
Original  collationirte  Abschrift  von  1698,  sondern  bei  Durchsicht ­
  der  in  Verwahrung  des  Herrn  Bürgermeisters  selbst  befindlichen ­
  Urkunden  auch  noch  das  Original  auf  Pergament
mit  Unterschrift  und  Siegeln.  Ueber  diese  Markt-Ordnung  sei
es  gestattet,  eine  Vermuthung  auszusprechen,  die  von  Kundigeren
bestätigt  oder  widerlegt  werden  möge.  Unter  den  erwähnten
Urkunden  ist  auch  ein  Vergleich  zwischen  den  Grieskirclmern
und  den  Polheimern  von  1563.  Ein  Punct  desselben  belehrt
            
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