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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

82  Schulte!
scheint  dies  erfahren  zu  haben.  Denn  während  andre  höchst
unbedeutende  Schriften  stets  citirt  werden,  ist  man  nicht  einmal ­
  über  seine  Person  im  Reinen,  kennt  die  spätere  Literatur
sein  Werk  absolut  nicht,  weil  seine  Zeit  es  todt  geschwiegen ­
  hat.
XIV.  Die  Zeit  der  Auffassung  dürfte  ziemlich  genau
in  die  Jahre  1235  und  1236  fallen  aus  folgenden  Gründen.
1)  Im  Anfänge  des  Werkes  steht  ein  Formular,  das  ins  Jahr
1235  gehört;  es  behandelt,  wie  gezeigt,  einen  fingirten  Wahlfall. ­
  Wollte  er  nun  nicht  gerade  aus  dem  laufenden  Jahre,
woraus  ihm  vielleicht  keiner  zu  Gebote  stand,  einen  Wahlfall
citiren,  weshalb  verlegte  er  ihn  dann  nicht  in  eins,  worin  sich
wirklich  eine  Wahl  ereignet  hatte,  z.  B.  1229  für  Padua?  1  -
2)  Am  Ende  des  Werkes  gibt  er  ein  Formular  mit  dem  Jahre
1236  Anfangs  Januar.  Somit  fiele  die  Ausarbeitung  von  fol.
28b  bis  274a  in  den  März  1235  bis  Jan.  1236,  dem  nichts
entgegensteht,  wenn  wir  wie  natürlich  annehmen,  dass  er  seine
Vorarbeiten  gemacht  hatte.  Gerade  diese  unmittelbar  auf  einanderfolgenden ­
  Daten  scheinen  zu  dieser  Erklärung  zu  berechtigen. ­
  —  3)  Die  bereits  angeführten  Daten  über  sein  Lehramt.
—  4)  Die  jüngsten  Schriftsteller,  die  er  citirt,  sind  Na  so,
Vincentius,  Roffredus.  Deren  Wirksamkeit  fällt  in  das
erste  Drittel  des  XIII.  Jahrh.,  Vincentius  hat  noch  nach
mehrfacher  Angabe  die  Gregorianischen  Decretalen  glossirt  und
zwar  sicher  sofort,  ebenso  Naso,  wie  ich  vorher  dargethan
habe.  Von  einer  stehenden  Glosse  der  Decretalen  Gregors  IX.
ist  ihm  nichts  bekannt.  Niemals  führt  er  ein  Citat  einer  solchen ­
  an,  wie  es  sonst  bei  allen  Schriftstellern,  die  nach  der
Glossa  ordinaria  schrieben,  der  Fall  ist.  Bei  einem  so  exacten
Schriftsteller  ist  dieses  aber  entscheidend.  —  5)  Ich  glaube  in
dem  oben  mitgetheilten  Passus  bei  Alanus  fol.  42b  über  die
nicht  aufgenommene  Decretale  Gregors  IX.  den  Anhalt  zu
finden,  dass  Gregor  IX.  noch  am  Leben  ward,  als  er  dies
schrieb.  Denn  während  er  bei  allen  anderen  Citaten  von  Päpsten
den  einfachen  Namen  schreibt,  sagt  er  hier  ,domini  Gregorib,
auch  ohne  Zahl,  eine  Art,  den  regierenden  Papst  zu  bezeichnen,
1  In  Bologna  (Ughelli,  T.  II.  col.  11)  sqq.)  war  Henri  cus  a  Fratra  Bischof
vom  Jahre  1213  bis  31.  Mai  1240.  Also  auch  da  stand  1233  oder  1235
kein  Act  zu  Gebote.
            
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