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Zimmermann.
scheint nur in meinem Selbstbewusstsein gegeben zu sein,
wenn er behaupte, dass die Qualität des Raumes und der Zeit,
welcher als Bedingung ihres Daseins gemäss ich beide setze,
in meiner Anschauungsart und nicht in- diesem Objecte von
sich liege. Es wäre, fügt er hinzu, meine eigene Schuld, wenn
ich aus dem was ich zur Erscheinung zählen sollte, blossen
Schein machte. Aus dem Folgenden geht hervor, dass er
Berkeley in diesem Verdacht hatte.
Der ,gute Berkeley' nun habe ,die Körper zu blossem
Schein herabgesetzt', während sie doch, wie man nach dem
Vorigen ergänzen darf, Erscheinungen seien. Wenn das so viel
bedeuten soll, als dass Berkeley behauptet habe, ausser der
Vorstellung des Körpers im Subject gebe es keinen, d. h.,
es gebe überhaupt keinen realen Körper, so ist es richtig.
Alles dasjenige was einen Körper ausmacht, Ausdehnung, Räumlichkeit
u. s. w., ist nach Berkeley bloss Idee im Subject,
also Vorstellung, nicht Realität (ausser dem Subject). Soll darum
aber der Körper ,blosser Schein' heissen, so ist er auch
nach Kant’s Darstellung nichts anderes. Denn (vgl. II. 675)
Materie ist ,von unserer Sinnlichkeit abgetrennt, nichts' und
Raum (also auch wohl Ausdehnung?) lediglich ,in uns'. Soll
er aber darum mehr als ,Schein', nach Kant’s Ausdruck ,Erscheinung'
sein, weil er zwar i m Subject, aber in demselben
durch etwas von diesem Verschiedenes (gleichviel was) verursacht
ist, so verdient der Körper bei Berkeley ebensogut wie
bei Kant diesen Namen, denn die ,Idee' des Körpers hängt nach
Beiden ,von der Relation gegebener Gegenstände zum Subject', bei
Berkeley des ,übermenschlichen Geistes', bei Kant ,dos Dinges
an sich' zum menschlichen Geist ab.
Es ist allerdings richtig, dass, wie Kant (a. a. 0. S. 83)
behauptet, die Dinge im Raum sich in Schein verwandeln
müssten, wenn Zeit und Raum Beschaffenheiten in ,Sachen an
sich', und, obgleich Bedingungen der Existenz aller Dinge',
dennoch der Ungereimtheiten willen, in welche sie verwickeln,
selbst als existirende aufgehoben werden müssten. Aber ich
kann nicht finden, dass sich Berkeley der Argumentation,
deren ihn Kant sich bedienen lässt, irgendwo wirklich bedient
habe. Zwar dass ,absoluter Raum' (und ebenso ,absolute' Zeit),
den er vom relativen unterscheidet, ein ,reines Nichts' sei,