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Schulte.
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Sehr häufig heisst es auch, wie bei den Vorgängern: lex
dicit u. dgh, iurisconsultus dicit u. s. w., ohne dass ein
Citat folgt, gewöhnlich wird aber der Satz mit den Worten
der Quellen angeführt.
Eine nähere Betrachtung verdient die Frage: ob er den
Codex Theodosianus kannte? Zu c. 24. C. II. q. 6 wiederholt
er die Aeusserung von Johannes (meine Rechtshandsehr.
S. 591). C. 8. C. 33. q. 2. v. unum: ,supra XI. Q. I. quicunque
contra. Sed illud est lex theodosiana nec habet locum
hodie* hat Johannes nicht, aber diese Bemerkung beweist
keine Kenntniss, weil sie zu allgemein ist und Gratian selbst
die Quelle nennt. Zu c. 3. D.XCVII. heisst es (die Stelle
steht nicht bei Joh. Fav.): ,Ex hoc apparet, quod, si quis
dicit se legatum et velit facere, quae sunt legati, quod non
potest, nisi prius litteras legationis ostendat ut C. t. de mandatis
principis 1. 1/ Anzunehmen, t bedeute titulus ist gegen
den constanten Gebrauch, da sonst nirgends also citirt wird;
einen Schreibfehler für i. idest Just, anzunehmen, dafür liegt
bei dem deutlichen t. kein Grund vor. Ebensowenig ist man
zur Frage berechtigt: weshalb den Cod. Theod. citiren, da die
Stelle gerade so im selben Titel im Cod. Just, steht? Mir
scheint, bis auf Weiteres darf die Bekanntschaft angenommen
werden, was bei einem Franzosen nicht auffallen kann, da
der Cod. Theod. dort bekannt war (meinen 2. Beitr. S. 27
und Maassen in Bekker u. Muther Jahrb. II. S. 221).
Auch die Lombarda ist ihm bekannt, denn ausser den
Stellen, welche er aus Joh. Fav. (meine Rechtshandschr.
S. 592 fg.) entnehmen konnte, hat er zu c. 6. C. 33. q. 2
mundanam seil, non romanam sed lombardam, und noch ein
paar andere Stellen, welche nicht bei den Vorgängern stehen.
10.
In einem sehr umfassenden Maasse wird für die Kritik
und Construction des Textes Sorge getragen. Nicht nur
die zahlreichen bei Johannes Faventinus aus Rufin und Stephan
stehenden Bemerkungen sind so ziemlich sämmtlich aufgenommen,
sondern auch viele neue hinzugetreten, z. B.
c. 2. D.XLII. v. ,eludere . . in originali non habetur
eludere sed erudire, et secundum hoc planum estJ