Snrama Decreti Lipsiensis.
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eine Notiz bei anderen über sie gefunden habe. Wohl kenne
ich Glossen desselben ans verschiedenen Handschriften; diese
genügen aber nicht, um hier ein Urtheil abzugeben. Sei dem,
wie ihm wolle, der grosse Einfluss des Gandulphus auf
unsere Summe ergibt sich aus folgenden Punkten:
1. aus der Menge der namentlichen Citate aus ihm. Abgesehen
von achtzehn Anführungen in der Pars III. wird er
auf sechs und vierzig Seiten citirt, oft auf einer drei, viermal.
Die Citate sind durchweg: ,secundum GJ, ,G. dicifl,
,ut G. dicifl, ,G. contradicifl und dgl. niemals wird eine summa
oder dergleichen citirt, so dass man aus diesem Werke nicht
entnehmen kann, ob eine Summe oder Glossen gemeint sind.
Dass ersteres stattfinden kann, beweist, dass auch bei den
Citaten aus Johannes nur selten die summa citirt wird, obwohl
sie meist gemeint ist.
2. Sehr oft ist es die Meinung des Gandulphus, welcher
er beipflichtet; bei schwierigen Materien und Controversen
wird regelmässig G citirt.
3. Gandulphus wird gerade im Gegensätze zu Johannes
mit Vorliebe citirt, da an vielen Stellen erst des Johannes
Meinung, sodann die des letzteren citirt und angenommen wird.
Gleichwohl sieht er auch ihn nicht als Lehrer an, da er
F. 89 b sagt: ,secundum G. et alios, qui eum sequuntur. 1
Dass alle Citate mit G auf Gandulphus gehen ist ausser
Zweifel, weil für verschiedene Stellen anderwärtsher dessen
Autorschaft sicher ist. Zugleich ergibt sich aber aus der eingehenden
Benutzung desselben in dieser Summe, bei Huguccio
und in der ordinaria glossa, dass er von Einfluss gewesen ist,
weshalb ich die gegenteilige Aeusserung in meinem Lehrbuche
2. Aufl. Seite 43 zurücknehme. Ueber die Lebensverhältnisse
von Gandulphus sowie über die genauere Zeitbestimmung
seiner Wirksamkeit wissen wir bisher nichts. Sarti I. pag. 295
fertigt ihn mit 8 Zeilen nach Diplovataccius ab, welche
lediglich seine Verlegenheit beweisen. In unserer Summe heisst
cs nun zu C. 2. D.LIV., w r o die Frage über die Anwendbarkeit
des privilegium canonis (C.XVII. q. IV. C. 29.) auf
Deponirte u. s. w. erörtert wird:
,Hoc videtur mihi potius dicendum, ut seil, non sit excommunicatus,
qui in tales manus iniieit, licet omnes fere